Position des ZDB
Zahlungsverzug
Die EU-Kommission hat im Dezember 2021 ihren Vorschlag zur Überarbeitung der Zahlungsverzugsrichtlinie (Late payment) veröffentlicht. Ziel ist es, in Form einer Verordnung Regelungslücken zu schließen und Klarstellungen in der Auslegung vorzunehmen. Unter anderem sollen die Zahlungsfristen weiter begrenzt werden.
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Der ZDB unterstützt insbesondere die Einführung einer einheitlichen Zahlungsfrist von grundsätzlich 30 Kalendertagen im unternehmerischen Bereich (B2B) als auch zwischen öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen (A2B). Für das Baugewerbe ist es wichtig sicherzustellen, dass das bestehende Abnahme- oder Überprüfungsverfahren im nationalen Recht ebenfalls unverändert beibehalten werden kann und die Möglichkeit von Abschlagszahlungen aufgenommen wird. Der ZDB setzt sich zudem dafür ein, dass keine neuen bürokratischen Strukturen zur behördlichen Überwachung der Zahlungsbestimmungen eingeführt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission hier.