Position des ZDB
Mittelstandsgerechte Vergabe
96 Prozent der Bauunternehmen in Deutschland haben weniger als 50 Beschäftigte, knapp Prozent weniger als 100 Beschäftigte. Will man die immensen Bauaufgaben der kommenden Jahre bewältigen, kann das nur gelingen, wenn man diese tausenden mittelständischen Unternehmen durch eine mittelstandsgerechte Auftragsvergabe einbezieht. Nur dann können die Aufträge in einem breiten Wettbewerb mit vielen innovativen Anbietern zu guten Preisen und mit hoher Qualität vergeben und ausgeführt werden.
Bauwirtschaft = Mittelstand
Die mittelständischen Bauunternehmen in Deutschland
- beschäftigen über 70 % aller Arbeitnehmer am Bau
- bilden mehr als 80 % aller gewerblichen Lehrlinge aus
- erbringen mehr als 75 % der Bauinvestitionen
- leisten rund 70 % des Unternehmenssteueraufkommens.
Die öffentliche Hand als wichtiger Marktteilnehmer muss Bauaufträge mittelstandsgerecht ausschreiben. Eine Einschränkung des Wettbewerbs, die Verdrängung des Mittelstands in die Rolle nachgeordneter Subunternehmer würde zwangsläufig die Marktposition der öffentlichen Hand als Nachfrager von Bauleistungen schwächen. Nur ein funktionierender Wettbewerb und eine größtmögliche Zahl von Bietern sichert auf Dauer den Leistungs- und Preiswettbewerb zugunsten der öffentlichen Auftraggeber.
Vorrang der Losvergabe
Der Vorrang der Fach- und Teillosvergabe sichert kleinen und mittleren Unternehmen den unmittelbaren Zugang zu öffentlichen Aufträgen und schafft damit einen breiten Wettbewerb. Er stellt das zentrale Instrument zur Förderung des Mittelstands bei der öffentlichen Auftragsvergabe dar und ist als Regelfall der Gesamtvergabe vorzuziehen, die nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.
Dies liegt auch im ureigensten Interesse der öffentlichen Hand, denn der Bundesrechnungshof hat in seiner Untersuchung der Wirtschaftlichkeit bei Baumaßnahmen festgestellt, dass die in eine Gesamtvergabe gesetzten Erwartungen häufig nicht erfüllt werden. Überdies entstehen bei der Gesamtvergabe regelmäßig Mehrkosten, die der Bundesrechnungshof im Mittel mit etwa 10 %, teilweise aber bis über 20 % beziffert hat. Sie resultieren daraus, dass bei einer Gesamtvergabe die ausgeschriebenen Leistungen vom Auftragnehmer nicht im eigenen Betrieb ausgeführt werden können (oder er dies nicht will) und er daher auf Subunternehmer zurückgreift.
Werden öffentliche Bauaufträge in Fach- und Teillosen ausgeschrieben, können mehr Unternehmen ein Angebot abgeben. So wird der Wettbewerb gestärkt und mittelständischen Unternehmen ein unmittelbarer Zugang zu öffentlichen Bauaufträgen eröffnet. Dadurch kann der öffentliche Auftraggeber wirtschaftliche Preise erzielen.
Besser und innovativer Bauen durch Einbindung des unternehmerischen Know-hows
Der öffentliche Auftraggeber kann für seine Projekte unternehmerisches Know-how einbinden, um intelligent und innovativ zu bauen. Hierzu kann er auf eine bewährte Methode zurückgreifen, die einen breiten Wettbewerb gewährleistet und hohe Mehrkosten vermeidet.
Zulassung von Nebenangeboten = mehr Wettbewerb ohne Mehrkosten!
Bei der Zulassung von Nebenangeboten gibt der Auftraggeber ein detailliertes Leistungsverzeichnis vor, ermöglicht es aber jedem Unternehmer, eigene Planungsideen in Form von Nebenangeboten in den Wettbewerb einzubringen.
Anders als bei der funktionalen Ausschreibung sind bei dieser Vorgehensweise jedoch nicht alle Bieter zu eigenen Planungsleistungen verpflichtet.
Bei einer funktionalen Ausschreibung gibt der Auftraggeber keinen detaillierten Leistungskatalog vor, sondern definiert die zu erbringende Leistung nach dem zu erreichenden Ziel. Er beschreibt nur die Anforderungen an die Funktion und überlässt die konkrete Ausgestaltung der Leistung dem Bieter. Von den Unternehmen wird hier also neben der eigentlichen Bauleistung eine eigene Planungsleistung verlangt.
Bei der Zulassung von Nebenangeboten hingegen kann jeder Bieter selbst entscheiden, ob er auf das Leistungsverzeichnis des Auftraggebers anbietet, oder ob er stattdessen oder zusätzlich ein Nebenangebot abgibt, mit dem er eine technische, wirtschaftliche oder rechtliche Alternative anbietet.
Hierdurch vergrößert sich der Bieterkreis auf all die innovativen und fachkundigen kleinen und mittleren Unternehmen, die sich bei einer funktionalen Ausschreibung nicht am Vergabeverfahren beteiligen können. Auch entstehen dem Auftraggeber, anders als bei der funktionalen Ausschreibung, keine hohen Mehrkosten durch Mehrfachplanung.
Durch die Zulassung von Nebenangeboten erhält der Auftraggeber innovative und qualitativ hochwertige Angebote, die ihm zeigen, wie die von ihm gewünschte Leistung auch auf anderem Weg erbracht werden kann. Immer wieder führt dies in der Praxis dazu, dass Auftraggeber die von ihnen zu beschaffenden Bauleistungen innovativer, rationeller und kostensparender erhalten, da nicht nur der Bieterkreis, sondern auch die Ausführungsvarianten deutlich erhöht werden.
Bauherrenkompetenz aufbauen
In Deutschland kommt es bei der Realisierung öffentlicher Bauprojekte immer häufiger zu Qualitätseinbußen sowie Kosten- und Zeitüberschreitungen. Dies ist maßgeblich auf den erheblichen Personalabbau in den öffentlichen Bauverwaltungen urückzuführen. Um den bestehenden Defiziten entgegenzuwirken, ist ein Kapazitätsaufbau sowie die verstärkte Nutzung der eigenen Ressourcen auf der Seite der Bauverwaltungen gefordert.


