Position des ZDB
VOB (Vergaberecht)
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein dreiteiliges Regelwerk für die Vergabe- und Vertragsbedingungen bei Bauleistungen. Erarbeitet und fortgeführt wird sie vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA).
Die VOB gliedert sich in drei Teile: Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“ (durch öffentliche Auftraggeber, VOB/A), Teil B „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ (VOB/B) Teil C „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ (VOB/C). Teil C enthält gewerkespezifische technische Vorschriften über die Ausführung und Abrechnung der jeweiligen Bauleistungen.