Whistleblowing und Meldewege
Der ZDB hat für seine Beschäftigten eine Möglichkeit zur Meldung von Verstößen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes eingerichtet. Für alle Personen und Organisationen außerhalb des ZDB, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen oder einen Verdacht auf einen tatsächlichen oder möglichen Verstoß des ZDB gegen Gesetze oder interne Vorschriften erlangt haben und erwägen, einen solchen Verstoß zu melden, steht die Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz für Beschwerden und Hinweise offen.
Geben Sie nur Beschwerden oder Meldungen ab, wenn Sie von ihrer Richtigkeit überzeugt sind.
Bitte beachten Sie: Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben.