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Pressemeldung

EU-Parlament verabschiedet Änderungen zur Entwaldungsverordnung – Baugewerbe fordert klare Entlastung für den Mittelstand

Das Europäische Parlament hat heute für eine zwölfmonatige Verschiebung des Geltungszeitpunkts der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) gestimmt. Dazu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe:

„Die Verschiebung des Anwendungsstarts der Entwaldungsverordnung ist ein richtiger Schritt. Besser wäre sogar ein zweijähriger Aufschub gewesen, denn ohne Anpassungen würde die Verordnung eine Bürokratielawine in Gang setzen, die viele Unternehmen weder personell noch finanziell bewältigen könnten. Hier muss noch dringend Klarheit geschaffen und für Entlastung der mittelständischen Betriebe gesorgt werden.

Obwohl Erleichterungen durch vereinfachte Dokumentationspflichten für Produkte aus sogenannten Nicht-Risiko-Gebieten aufgenommen wurden, sind wir vom groß angekündigten Bürokratieabbau immer noch weit entfernt. Die Anforderungen für diese Produkte müssen deutlich runter. Es ist unverhältnismäßig, kleine Betriebe und den Mittelstand mit der vollständigen Geolokalisierung jener Grundstücke zu belasten, von denen das Holz kommt, das verwendet werden soll. Auch die Rücknahmepflicht betroffener Erzeugnisse vom Markt ist völlig überzogen. Die Regelung überschreitet jegliche Verhältnismäßigkeit und kann für unsere Betriebe existenzbedrohende Folgen haben. Hier muss Brüssel dringend für mehr Entlastung sorgen.“

Darüber hinaus fordert Pakleppa, die mittelständischen Betriebe nicht mit der Prüfung der rechtskonformen Erzeugung in Drittländern zu überfordern: „Diese Überprüfung stellt die Betriebe vor unlösbare Herausforderungen und verursacht oft hohe Kosten. Für den Mittelstand ist der Import aus diesen Ländern in der jetzigen Form schlicht nicht mehr möglich.

Wir fordern Parlament und Rat auf, sich noch vor Weihnachten auf präzise und verlässliche Regelungen zu einigen. Wenn eine solche Einigung trotz aller Mühe nicht gelingen sollte, würde die Entwaldungsverordnung in ihrer bisherigen Form ab dem 30.12.2024 gelten – mit katastrophalen Auswirkungen für das Baugewerbe.“

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EU-Parlament verabschiedet Änderungen zur Entwaldungsverordnung – Baugewerbe fordert klare Entlastung für den Mittelstand

Das Europäische Parlament hat heute für eine zwölfmonatige Verschiebung des Geltungszeitpunkts der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) gestimmt. Dazu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: