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Pressemeldung

EU-Entwaldungsverordnung muss aufgehalten und nachgebessert werden!

Ziel der EU-Entwaldungsverordnung ist es, Europas Anteil an der weltweiten Entwaldung zu reduzieren und die Rechte indigener Völker zu fördern. Die Verordnung ist seit 2023 in Kraft. Ab dem 30. Dezember 2024 sollen die Regelungen in den Mitgliedstaaten verbindlich gelten. Mit der Umsetzung werden jedoch neue bürokratische Belastungen aufgebaut, insbesondere für die kleinen und mittleren Betriebe. Diese Belastungen gilt es zu vermeiden, fordert Wolfgang Schubert-Raab, Präsident Zentralverband Deutsches Baugewerbe:

„Die neue Verordnung steht in Diensten der Biodiversität, des Klimaschutzes und soll nicht zuletzt Menschenrechte schützen. Das ist absolut zu begrüßen. Neue administrative Hürden für kleine und mittlere Baubetriebe sind – im Sinne der Kommissionspräsidentin von der Leyen, die den Bürokratieabbau gerade zum Schwerpunkt ihrer neuen Amtszeit erklärt – zu vermeiden. Die Entwaldungsverordnung wird diesem Ziel jedoch nicht gerecht. Ganz im Gegenteil, denn mit ihrer Umsetzung werden der Bürokratie wieder alle Türen geöffnet. So werden außer- und innereuropäische Produkte aus Rohstoffen wie beispielsweise Holz, Kautschuk und andere landwirtschaftliche Produkte durch die Verordnung mit massiven Sorgfalts- und Berichtspflichten versehen. Ganz grundsätzlich ist fraglich, ob die lückenlose Dokumentation entlang der Lieferketten den Klimaschutz voranbringt. Außerdem sind wir für eine Anwendung der Verordnung noch nicht startklar, denn die Plattform zum Informationsaustausch zwischen Behörden und Berichtspflichten ist nicht in Betrieb. Die Risikoklassifizierung der Herkunftsgebiete der von der Verordnung betroffenen Erzeugnisse, die erheblichen Einfluss auf den Umfang der Sorgfaltspflichten haben wird, liegt weiterhin nicht vor. Und es gibt noch viele weitere ungeklärte Fragen, so dass jetzt schon klar ist, dass sich unsere Baubetriebe nicht mehr rechtzeitig auf den definierten Pflichtenumfang einstellen können.

Die Kommissionspräsidentin hat Bürokratieabbau versprochen – jetzt müssen Taten folgen. Die Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung muss zwei Jahre aufgeschoben und das EU-Gesetz grundsätzlich nachgebessert werden, sonst heißt es auch hier am Ende wieder: Gut gedacht, aber schlecht gemacht.“

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EU-Entwaldungsverordnung muss aufgehalten und nachgebessert werden!

Ziel der EU-Entwaldungsverordnung ist es, Europas Anteil an der weltweiten Entwaldung zu reduzieren und die Rechte indigener Völker zu fördern. Die Verordnung ist seit 2023 in Kraft. Ab dem 30. Dezember 2024 sollen die Regelungen in den Mitgliedstaaten verbindlich gelten. Mit der Umsetzung werden jedoch neue bürokratische Belastungen aufgebaut, insbesondere für die kleinen und mittleren Betriebe. Diese Belastungen gilt es zu vermeiden, fordert Wolfgang Schubert-Raab, Präsident Zentralverband Deutsches Baugewerbe: