Pressemeldung Statement
Bauvergaberecht mit der VOB auf neuestem Stand!
„Der DVA hat in seiner heutigen Sitzung, immerhin die 122. seit seiner Gründung im Jahr 1926, die Weichen für ein modernes Bauvergaberecht gestellt. Angesichts der großen Bauaufgaben, die sowohl im Wohnungsneubau als auch im Infrastrukturbau vor uns liegen, ist das eine gute Nachricht.“ Dieses erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, heute nach der Vorstandssitzung des DVA in Berlin.
Pakleppa weiter: „Die VOB ist die einzige Verordnung, auf die sich Auftragnehmer und Auftraggeber im partnerschaftlichen Dialog seit bald 100 Jahren regelmäßig einigen. Auch die jetzt beschlossenen Änderungen zeugen von einem hohen Maß an Verantwortungsbewusstsein auf beiden Seiten.
Auftraggeber und Auftragnehmer kennen und schätzen die VOB als praxistaugliche Rechtsgrundlage für das Bauen auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene. Ein entscheidender Vorteil der VOB ist, dass Vergabe- und Vertragsrecht sowie die technischen Regeln in einem Werk ineinandergreifen.
Die neue Fassung der VOB/A hat angesichts der großen Herausforderungen in der Bauwirtschaft mit neuen Regeln zu Wertgrenzen für den Wohnungsbau, mit mehr Flexibilität für die öffentlichen Auftraggeber bei der Vergabe, auch mit einer Direktbeauftragung, die Weichen richtig gestellt.
Seit 1926 gelingt es den Vertretern des Bundes (Bau-, Wirtschafts- und Verkehrsministerium), der Länder und der Kommunen im Dialog mit der ausführenden Wirtschaft ein modernes und praxistaugliches System für die Bauvergabe zu erarbeiten. Dieses sollte dauerhaft erhalten bleiben!“