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Bundesfachgruppen

Auf den neuesten Stand gebracht: Fachregel 01 „Außenwandbekleidungen aus Holz“

Fachregel 01 von 2006 musste aufgrund normativer Änderungen überarbeitet werden.

Die Fachregel 01 „Außenwandbekleidungen aus Holz“ (FR 01) des Zimmererhandwerks wurde komplett überarbeitet und aktualisiert und wird am 29. Januar 2020 veröffentlicht. Sie gibt den aktuellen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik wieder und stellt eine Zusammenfassung von Erkenntnissen dar, deren Einhaltung eine einwandfreie technische Leistung sicherstellt. Mit der überarbeiteten Fachregel 01 „Außenwandbekleidungen aus Holz“ steht Ausführenden und Planern ein wichtiger Leitfaden für eine sachgemäße Planung und Ausführung üblicher Regelfälle zur Verfügung.

Normative Änderungen machten Überarbeitung notwendig

Erstmals erschienen ist die von Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes herausgegebene Fachregel im Jahr 2006. Zahlreiche normative Änderungen in den vergangenen zwölf Jahren hatten eine Überarbeitung erforderlich gemacht. Zu den wesentlichen Veränderungen im Normenwesen, die Änderungen an der Fachregel zur Folge hatten, zählen die folgenden: Seit Juli 2012 ist die Anwendung der europäischen Bemessungsnormen (Eurocodes, EC) in Deutschland verbindlich. Die erforderlichen statischen Nachweise im Rahmen der FR 01 für die Unterkonstruktion, Verbindungsmittel und Bekleidungen wurden entsprechend nach EC 5 durchgeführt. Die baulichen Holzschutzmaßnahmen wurden nach der im Jahr 2012 überarbeiteten Normenreihe DIN 68800 berücksichtigt. Deutsche Produktnormen und bauaufsichtliche Zulassungen wurden nach und nach durch harmonisierte europäische Normen ersetzt.

Öffentliches Einspruchsverfahren mit Fachkreisen und Institutionen

Zur Überarbeitung der FR 01 wurde bereits 2018 ein öffentliches Einspruchsverfahren mit den maßgebenden Fachkreisen und Institutionen eingeleitet. Rund 600 Einsprüche wurden in der Folge von einem Fachgremium bearbeitet und in insgesamt sechs Sitzungen erörtert. Dem Fachgremium gehörten sowohl die Mitglieder des Ausschusses Technik und Umwelt (ATU) von Holzbau Deutschland als auch Einsprecher aus den Fach- und Verkehrskreisen an. Mittlerweile wurde über die Einsprüche entschieden und das Einspruchsverfahren abgeschlossen.

Die FR 01 wurde nicht nur inhaltlich, sondern auch formal angepasst und entsprechend der Gliederung der Fachregel 02 "Balkone und Terrassen" neu strukturiert. Die nun vorliegende, überarbeitete Fassung der FR 01, bei der etablierte und praxisbewährte Produkte berücksichtigt wurden, bildet den aktuellen Stand der Technik ab.

Die FR 01 gilt für Bekleidungen aus Vollholz, Massivholzplatten (Dreischichtplatten) und zementgebundene Spanplatten für alle Gebäude mit einer maximalen Firsthöhe von 10 m über Oberkante Gelände.

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Fachregel 01 von 2006 musste aufgrund normativer Änderungen überarbeitet werden.