Pressemeldung
Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe: Schlichterspruch
Die Tarifverhandlungen für die rund 850.000 Beschäftigten des Bauhauptgewerbes sind heute nach über 15-stündigen Verhandlungen mit einem mehrheitlichen Schlichterspruch beendet worden.
„Wir sind froh, dass wir für die diesjährige Tarifrunde einen tragfähigen Kompromiss zwischen den Arbeitgebern und der Gewerkschaft gefunden haben und dass uns ein Arbeitskampf erspart bleibt. Einen wesentlichen Anteil daran hat auch unser Schlichter, Prof. Dr. Rainer Schlegel, der Präsident des Bundessozialgerichts gehabt. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken“, erklärte Uwe Nostitz, Verhandlungsführer der Arbeitgeber und Vizepräsident des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB).
Jutta Beeke, Vizepräsidenten des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB), fügte hinzu: „Es waren schwierige Verhandlungen, doch am Ende gab es zu den einzelnen Punkten gute Kompromisse. Wir haben eine faire Lösung gefunden, die der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Branche Rechnung trägt.“
Demnach erhalten die Beschäftigten eine „Corona-Prämie“ in Höhe von 500 Euro als Einmalzahlung für 2020, die Auszubildenden in Höhe von 250 Euro. Diese ist steuer- und sozialabgabenfrei, sodass sie vollständig den Beschäftigten zugute kommt.
Darüber hinaus erhöhen sich zum 1. Januar 2021 die Entgelte der Beschäftigten um 2,1 Prozent im Tarifgebiet West und 2,2 Prozent im Tarifgebiet Ost. Zusätzlich erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Oktober 2020 einen Zuschlag in Höhe von 0,5 Prozent des Tariflohns zur pauschalen Entschädigung von Wegezeiten und –strecken. Damit konnte die Forderung der Gewerkschaft abgewehrt werden, die eine wesentlich bürokratischere und höhere Wegezeitenvergütung jeweils konkret nach Entfernung und Fahrtdauer beinhaltet hatte.
Ferner wird die monatliche Vergütung der Auszubildenden nach Lehrjahren gestaffelt angehoben (1. Lehrjahr: 40 Euro, 2. Lehrjahr: 30 Euro, 3. Lehrjahr 20 Euro (ab dem 1. Januar 2021)). Die Laufzeit beträgt 14 Monate ab dem 1. Mai 2020 bis zum 30. Juni 2021.
Zudem wurde vereinbart, sogenannte „Gipfelgespräche“ unter Moderation des Schlichters durchzuführen, in denen unter anderem die Regelung zur Wegezeitenvergütung sowie eine zukunftsfähige Regelung der Mindestlöhne Thema sein werden.
Die Tarifvertragsparteien haben nun 14 Tage Zeit, dem Tarifvorschlag zuzustimmen.