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Pressemeldung

Nicht noch mehr Bürokratie und Regulierung! Bundeskabinett am Mittwoch: Tariftreue- und Vergabegesetz schnüren den Mittelstand weiter ein

Am 6. November entscheidet das Bundeskabinett über zwei neue Gesetzesvorhaben, das Vergabetransformationsgesetz aus dem Bundeswirtschaftsministerium und das Tariftreuegesetz des Arbeitsministeriums. Die vorliegenden Entwürfe würden noch mehr Bürokratieaufgaben bedeuten und zugleich den Mittelstand benachteiligen, warnt vorab Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe. Er fordert dringend, beide Gesetzesentwürfe gründlich zu überarbeiten, bevor das Kabinett sich damit befassen kann.

„Schon lange redet die Bundesregierung über Bürokratieabbau und verspricht, die Unternehmen in Deutschland zu entlasten. Statt aber Taten folgen zu lassen, werden den Betrieben die nächsten Bürokratiefesseln angelegt. Wir warnen eindringlich vor den Konsequenzen, die beide Gesetze anrichten würden.“

Vergabetransformation: Politik gegen den Mittelstand

„Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sieht vor, es für die öffentliche Hand künftig noch einfacher zu machen, die Planung eigener Projekte vollständig abzugeben. Eigentlich gilt der Grundsatz der Losvergabe, Aufträge müssen in Mengen aufgeteilt und nach Fachgebieten ausgeschrieben werden. Das neue Gesetz öffnet öffentlichen Bauherren Tür und Tor, einen Auftrag vollständig auszuschreiben und die Planung den ausführenden Unternehmen zu überlassen. Das Ergebnis: Nur noch wenige große Konzerne können bei öffentlichen Aufträgen im Baubereich mitbieten. Die mittelständischen Baubetriebe haben das Nachsehen. Und das zulasten der Steuerzahler, da nur ein breiter Wettbewerb unter Betrieben des heimischen Mittelstands gute Preise bringt.

Hinzu kommt, dass Länder und Kommunen bei ihrer Suche nach Baufirmen zukünftig noch mehr soziale oder umweltbezogene Ausschreibungsbedingungen vorgeben sollen. Dies führt zu mehr Dokumentations- und Nachweispflichten. Die Bundesregierung torpediert ihr eigentliches Ziel, den Wettbewerb zu erhöhen. Dabei gibt es schon jetzt bei 30 Prozent aller öffentlichen Ausschreibungen des Bundes nur einen Bewerber.“

Tariftreuegesetz: Mehr Aufwand für alle Seiten

„Das Gesetz will den Wettbewerb fördern und Unternehmen stärker an tarifliche Zahlungen binden – es wird aber das Gegenteil bewirken. Kein Unternehmen wird in einen Tarifbund, kein Arbeitnehmer in eine Gewerkschaft eintreten. Zum Zuge kommen nicht Unternehmen, die sich stets tariftreu verhalten, sondern auch solche, die nur für die Dauer des Bundesauftrages versprechen, die durch eine Rechtsverordnung näher festgelegten tariflichen Regelungen einzuhalten. Ob Unternehmen danach sofort wieder tarifuntreu werden, spielt keine Rolle. Eine dauerhafte Tarifbindung lässt sich so nicht erreichen.

Tariftreuevorgaben des Gesetzgebers produzieren auf diese Weise lediglich neue bürokratische Hürden und Kosten für alle: für Unternehmen und die öffentliche Hand. Nachweise und Prüfungen werden auf beiden Seiten mehr werden, was vor allem den Mittelstand zusätzlich belastet.

So traurig es ist: Mittlerweile bekommen die Unternehmerinnen und Unternehmer Angst, wenn die Politik von Bürokratieabbau spricht. Es ist dringend notwendig, beide Gesetze gänzlich zu überarbeiten, bevor sie die Unternehmen noch weiter einmauern in Bürokratie und Vorgaben. Beide Entwürfe sind das Gegenteil von dem, was wir brauchen: Luft zum Atmen für die Unternehmen, die dieses Land am Laufen halten.“  

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Nicht noch mehr Bürokratie und Regulierung! Bundeskabinett am Mittwoch: Tariftreue- und Vergabegesetz schnüren den Mittelstand weiter ein

Am 6. November entscheidet das Bundeskabinett über zwei neue Gesetzesvorhaben, das Vergabetransformationsgesetz aus dem Bundeswirtschaftsministerium und das Tariftreuegesetz des Arbeitsministeriums. Die vorliegenden Entwürfe würden noch mehr Bürokratieaufgaben bedeuten und zugleich den Mittelstand benachteiligen, warnt vorab Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe. Er fordert dringend, beide Gesetzesentwürfe gründlich zu überarbeiten, bevor das Kabinett sich damit befassen kann.