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Mindestlohn-Tarifrunde im Bauhauptgewerbe: Verhandlungsergebnis bestätigt
Mindestlöhne steigen zum 1. Januar 2018 auf 12,20 Euro bzw. 15,20 Euro / Allgemeinverbindlichkeit beantragt
Der Tarifkonflikt um die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe ist beigelegt. Die Gremien der Arbeitgeberverbände, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, haben das am 18. Oktober in Frankfurt erzielte vorläufige Verhandlungsergebnis mit großer Mehrheit bestätigt. Zuvor hatte bereits die IG BAU für die Arbeitnehmerseite ihre Zustimmung erklärt. Damit steigen ab dem 1. Januar 2018 die Mindestlöhne 1 und 2 in jeweils zwei Schritten auf 12,20 Euro beziehungsweise 15,20 Euro. Die Laufzeit beträgt 24 Monate. Die Allgemeinverbindlichkeit wird nun umgehend beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragt. Der Mindestlohn 1 gilt bundesweit für Helfertätigkeiten auf dem Bau. Der Mindestlohn 2 gilt nur in den westlichen Bundesländern. Er wird für Facharbeiter gezahlt.
Das Ergebnis im Einzelnen:
Mindestlohn 1 (Ost und West):
Ab 1. Januar 2018 von 11,30 Euro auf 11,75 Euro; ab 1. März 2019 von 11,75 Euro auf 12,20 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von jährlich rund vier Prozent.
Mindestlohn 2 (West):
Ab 1. Januar 2018 von 14,70 Euro auf 14,95 Euro; ab 1. März 2019 von 14,95 Euro auf 15,20 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von jährlich rund 1,7 Prozent.
Mindestlohn 2 (Berlin):
Ab 1. Januar 2018 von 14,55 Euro auf 14,80 Euro; ab 1. März 2019 von 14,80 Euro auf 15,05 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von jährlich rund 1,7 Prozent.
Neben der Höhe der Mindestlöhne wurde auch vereinbart, eine Expertenkommission einzusetzen, die unter anderem prüfen soll, wie die Einhaltung des Mindestlohns 2 besser kontrolliert werden kann.