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Pressemeldung

Einbeziehung der Fliesenleger- und Werksteinhersteller-Handwerke in energetische Gebäudesanierung ist wichtiges Signal

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Fliesenleger-Handwerk und das Werksteinhersteller-Handwerk nunmehr als ‚Fachunternehmer‘ im Sinne der steuerlichen Förderung zur energetischen Gebäudesanierung gelten.

Die Bundesregierung setzt damit ein wichtiges Signal zu Anerkennung der beiden Berufszweige, nachdem bereits im letzten Jahr die Rückführung in die Anlage A der Handwerksordnung erfolgt ist.“ Mit diesen Worten kommentierte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, die neue Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (ESanMV).

Demnach wird der Begriff des „Fachunternehmers“ auch auf Fliesenleger und Betonwerkstein- und Terrazzohersteller ausgedehnt, nachdem sich der Zentralverband Deutsches Baugewerbe hierfür intensiv eingesetzt hatte. Die Einhaltung der Anforderungen der Verordnung ist Voraussetzung für die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung nach § 35 c Einkommensteuergesetz.

Mit der Änderungsverordnung werden die in 2020 vorgenommenen Änderungen bei den Gebäudeförderprogrammen des Bundes für die steuerliche Förderung nachvollzogen. Somit können bei Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung 20 Prozent der Aufwendungen (max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt), verteilt über drei Jahre, steuerlich verrechnet werden. Insgesamt gilt die Förderung für Baumaßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2029 begonnen wurden.

„Das Baugewerbe steht bereit, den Gebäudebestand in Deutschland energetisch zu sanieren und so einen Beitrag zur Klimawende im Gebäudesektor zu leisten. Allerdings ist, um die Sanierungsquote deutlich zu steigern, eine gemeinsame Kraftanstrengung notwendig. Daher ist es gut, dass durch die Einbeziehung der zusätzlichen Berufsgruppen das Potenzial zur Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen vergrößert wird“, so Pakleppa abschließend.

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Einbeziehung der Fliesenleger- und Werksteinhersteller-Handwerke in energetische Gebäudesanierung ist wichtiges Signal

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Fliesenleger-Handwerk und das Werksteinhersteller-Handwerk nunmehr als ‚Fachunternehmer‘ im Sinne der steuerlichen Förderung zur energetischen Gebäudesanierung gelten.