Umfeld
Graböffnungen bescheinigen Systemtauglichkeit von RAL-zertifizierten Grabkammern
Alte, aber auch neuzeitliche Friedhöfe stoßen heute oft in mehrfacher Weise an ihre Grenzen. Ungeeignete Bodenverhältnisse, Wasserprobleme, nicht funktionierende Prozesse, zunehmende Überhangflächen und Umweltbelastungen erschweren die Verlängerung oder gar Neuvergabe von Erdgräbern, so Hubert Schmitt, Vorsitzender der RAL-Gütegemeinschaft Friedhofsysteme in Berlin.
Die aktuellen Anforderungen der Bestattung verlangen aber deutlich kürzere Ruhezeiten, verringerter Pflegaufwand, geringere Kosten sowie weitere Vorteile der freien Oberflächen- und Grabgestaltungen.
Voraussetzung, um diese bedarfsorientierte Veränderung und Anpassung auch für die Erdbestattungen zu ermöglichen, ist der Einsatz zertifizierter Grabkammersysteme gemäß RAL-Gütezeichen 502-1. Diese Systeme haben den Nachweis der Systemtauglichkeit und Funktionsfähigkeit nicht nur durch amtliche Bestätigung der zuständigen Gesundheitsbehörden für Friedhofswesen, sondern vor allem im praktischen Einsatz erbringen können, was jetzt viele Graböffnungen nach Ablauf bereits mehrerer Ruhezeiten bestätigt haben. Dies belegen auch die der Gütegemeinschaft vorliegenden neutralen Gutachten von Sachverständigen. Sie bescheinigen hinsichtlich der Degradation des Leichnams eine vollständige Verwesung bis zur kompletten Skelettierung.
Die Graböffnungen haben aber auch gezeigt, dass eine deutlich höhere Degradationsleistung erzielbar gewesen wäre, wenn nicht teilweise massive Fehler bei der Bestattung die Verwesungsprozesse behindert hätten, kunstfaserhaltige Bekleidungsstücke, unzulässige Textilüberfrachtung im Sarg, mit Folien ausgeschlagene Särge und sonstige nicht vergängliche Beigaben haben negativen Einfluss auf den Verwesungsprozess.
Allein aus dem Erfahrungsbereich vieler Graböffnungen ist gerade das zuletzt genannte Thema kein Einzelfall. Die Bestatter sollten darüber seitens der Friedhofsträger aufgeklärt werden und es ist zu empfehlen, entsprechende Vorgaben in der Satzung aufzunehmen bzw. Kontrollen einzuführen, um solches Fehlverhalten zu verhindern, so der Vorsitzende der Gütegemeinschaft.
Die RAL-Gütegemeinschaft bietet den Friedhofsträgern und auch Planern an, sich in einer kostenlosen Erstberatung durch die Gütegemeinschaft stärker zu informieren, was technisch mit zertifizierten Friedhofsystemen möglich ist, was über die gesamte Einsatzzeit die Wirtschaftlichkeit verbessern wird und wo Ihnen die Sicherheit der Funktionalität und Systemtauglichkeit durch das RAL-Gütezeichen gegeben wird.
Und was am wichtigsten ist, nur die Systemgräber ermöglichen eine Reduzierung der Ruhezeit bei klassischen Erdgräbern bis auf 12 bzw.15 Jahre und damit die Wettbewerbsfähigkeit dieser Grabart gegenüber Urnenerdgräbern.
Die zunehmende Anzahl an Graböffnungen bei Neu- oder Zubelegungen bestätigen die sehr gute Funktionsweise der nach dem RAL-Gütezeichen zertifizierten Systemgräber.
Gütegemeinschaft auf der Kommunalen 2019 in Nürnberg
Die Gütegemeinschaft Friedhofsysteme e.V. ist auf der „Kommunale 2019“ am 16. und 17. Oktober 2019 in Nürnberg.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch in Halle 9, Stand Nr. 644