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Umfeld

Erlaubnis zur Bestattung außerhalb öffentlicher Friedhöfe – RAL-zertifizierte Grabkammer als Problemlöser

Die serbisch-orthodoxe Kirche in Deutschland hat einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur künftigen Erdbestattung von Klosterangehörigen auf dem Klostergrundstück in Eiterfeld-Ufhausen in Hessen gestellt.

Für Bestattungen außerhalb öffentlicher Friedhöfe bedarf es nach §4 Abs.2 FBG der Erlaubnis des Regierungspräsidiums in Kassel.

Die für die beantragten Erdbestattungen (mit Sarg) auf dem Klostergrundstück vorgesehene Grundstücksfläche ist laut bodenkundlich-hydrogeologischen Gutachten von ihrer Bodenbeschaffenheit für Erdbestattungen nicht geeignet, nur unter standortverbessernden Maßnahmen kann die Fläche für Erdbestattungen genutzt werden.

Nach mehreren Beratungsgesprächen auch mit Vertretern der Gütegemeinschaft Friedhofsysteme e.V. hat sich die serbisch-orthodoxe Kirche für den Einbau von einem Grabkammersystem mit jeweils zum Erdreich nach unten komplett offenem Grabkammersystem entschieden.

Das Regierungspräsidium in Kassel erteilte daraufhin die Erlaubnis zur zukünftigen Erdbestattung mit Sarg von Angehörigen der Klostergemeinschaft u.a. mit folgenden Auflagen:

  • Die jeweilige Ruhefrist wird auf 15 Jahre festgesetzt.
  • Die vorstehende Erlaubnis gilt nur für den Einbau von Grabkammer (aus Beton-Fertigteilen) als standortverbessernde Maßnahme im Sinne des bodenkundlich-hydrogeologischen Gutachtens.
  • Zu verwenden ist ein Grabkammersystem nach RAL-Gütezeichen 502-1 der Gütegemeinschaft Friedhofsysteme e.V.
  • Die Einbauvorschriften für die Grabkammern sind zu beachten.
  • Es muss sichergestellt sein, dass keine Verwesungsgase ungefiltert an die Oberfläche treten. Das Grabkammersystem muss eine Be- und Entlüftung mit Filtersystem aufweisen.
  • Grabkammern mit wasserdurchlässigen Abdeckungen müssen einen offenen Grabkammerboden haben.
  • Grabkammern mit geschlossenem Boden sind nur dann zulässig, wenn eine sichere Wasserableitung am Kammerboden sichergestellt ist.
  • Eine Beeinträchtigung des Grundwassers ist in jedem Fall auszuschließen.

Wie der Vorsitzende der Gütegemeinschaft Friedhofsysteme e.V., Hubert Schmitt, vor Ort auf dem Klostergeländes feststellte, ist die Genehmigung durch das Regierungspräsidium Kassel auch ein großer Erfolg für die Bemühungen der Gütegemeinschaft Probleme auf Friedhöfen in Deutschland mit RAL-zertifizierten Friedhofsystemen zu lösen.

Gütegemeinschaft auf der Kommunalen 2019 in Nürnberg

Die Gütegemeinschaft Friedhofsysteme e.V. ist auf der „Kommunale 2019“ am 16. und 17. Oktober 2019 in Nürnberg.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch in Halle 9, Stand Nr. 644

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Erlaubnis zur Bestattung außerhalb öffentlicher Friedhöfe – RAL-zertifizierte Grabkammer als Problemlöser

Die serbisch-orthodoxe Kirche in Deutschland hat einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur künftigen Erdbestattung von Klosterangehörigen auf dem Klostergrundstück in Eiterfeld-Ufhausen in Hessen gestellt.