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Baugewerbe begrüßt den Beschluss zur Einrichtung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft
Die Zentrale Forderung nach einem Privatisierungsverbot wurde umgesetzt. ÖPP-Projekte mit Längen von bis zu 100 km werden vom Mittelstand abgelehnt.
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) begrüßt den Beschluss von Bund und Ländern zur Einrichtung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft. Damit wird der Bau und der Unterhalt der Bundesfernstraßen neu organisiert und die Planung und Umsetzung von Neubau- und Erhaltungsmaßnahmen des Netzes in einer Hand gebündelt. „Jetzt kommt es darauf an, dass die zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel für die Verkehrsinfrastruktur zügig auf die Straße kommen und die Effizienzpotenziale der neuen Struktur genutzt werden.“ Sagte Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident des ZDB in Berlin. Dazu gehören ein zügiger und fließender Übergang von der Auftragsverwaltung der Länder zur Infrastrukturgesellschaft und ein schneller Aufbau der verloren gegangenen Bauherrenkompetenz der öffentlichen Hand.
Zentrale Forderungen des ZDB wurden erfüllt. Loewenstein: „Wichtig war uns, dass jegliche Möglichkeit der Privatisierung von baulichen Anlagen und der Gesellschaft sowie die funktionale Privatisierung in Form von „Netz-ÖPPs“ (Öffentlich-private Partnerschaften) grundgesetzlich ausgeschlossen wurden. Ebenfalls umgesetzt wurde unsere Forderung nach Stärkung der Kontrollrechte des Bundestags.“
Der ZDB hätte eine noch deutlichere Eingrenzung der Möglichkeiten des Einsatzes von ÖPP für notwendig erachtet. „Unser wesentlicher Kritikpunkt bleibt: Weiterhin sind ÖPP-Projekte mit einer Länge von bis zu 100 km erlaubt. Dieses lehnen wir weiter ab, weil derartige Projekte Volumina von einer und mehr Milliarden Euro bedeuten. Damit wird weiterhin der gesamte deutsche Baumittelstand vom Autobahnbau ausgeschlossen. Damit wird es im Ergebnis auch für den Steuerzahler teurer werden. Wir werden uns deshalb in der weiteren Umsetzung dafür einsetzen, dass es zu keiner Ausdehnung von ÖPP-Vergaben kommt.“ So Loewenstein abschließend.