Pressemeldung
Baugewerbe zur Planungsbeschleunigung im Infrastrukturbereich: Freie Fahrt für schnelles Bauen
Langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren gehören im Infrastrukturbereich immer noch zu den größten Hemmnissen, um effizient, schnell und günstig zu bauen. Daher ist es mehr als richtig, dass der Bundestag hierbei nun Abhilfe schafft und die Verfahren für Ersatzneubauten bei Straße und Schiene verschlankt.
Der Bundestag hat heute beschlossen, Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Verkehrsinfrastrukturprojekten zu beschleunigen. Dazu erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB):
„Langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren gehören im Infrastrukturbereich immer noch zu den größten Hemmnissen, um effizient, schnell und günstig zu bauen. Daher ist es mehr als richtig, dass der Bundestag hierbei nun Abhilfe schafft und die Verfahren für Ersatzneubauten bei Straße und Schiene verschlankt. Auch das Maßnahmenvorbereitungsgesetz ist ein wichtiger Schritt, um den dringend erforderlichen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zu erleichtern.“
Pakleppa kritisiert jedoch, dass die sogenannte „materielle Präklusionsregelung“ in dem Gesetzespaket nicht berücksichtigt wurde. „Die materielle Präklusion ist einer der zentralen Bausteine für die Planungsbeschleunigung. Nur so kann es zu einer echten Verbesserung der Planungs- und Genehmigungsverfahren kommen.“ Die materielle Präklusionsregelung sah vor, dass nach Ablauf einer angemessenen Frist Projektbeteiligte keine weiteren Einwände mehr geltend machen konnten. Damit wäre gewährleistet gewesen, dass Projektgegner nicht mit einer Verzögerungstaktik die Umsetzung des Vorhabens künstlich in die Länge ziehen und in verschiedenen Gerichtsinstanzen immer neue Einwände vorbringen.
„Wir appellieren an den Bundesverkehrsminister, die materielle Präklusion in Form eines weiteren Gesetzes auf den Weg zu bringen. Ein frühzeitiger Interessensausgleich bei Infrastrukturvorhaben schafft mithin nicht nur mehr Akzeptanz, sondern gleichzeitig auch Rechtssicherheit für alle Beteiligten, indem das Risiko unerwarteter Klagen begrenzt wird. Die Einführung der materiellen Präklusion im Planungsrecht ist daher dringend geboten“, erklärte Pakleppa abschließend.