Pressemeldung
Baugewerbe: Neufassung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) schießt über das Ziel hinaus. Pflicht zur Renovierung ist abzulehnen.
„Die vergangene Woche von der EU-Kommission vorstellte Neufassung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie schießt weit über das Ziel hinaus und wird die guten Absichten, die dahinterstehen mögen, konterkarieren. Für den Bestand soll spätestens ab 2033 für alle Gebäude in den jeweiligen Mitgliedstaaten die definierte Effizienzklasse E gelten. Das bedeutet nichts Geringeres als eine ausgewachsene Renovierungspflicht für viele Immobilienbesitzer,“ so der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa.
Die EU-Kommission hatte bereits im Juli 2021 ihr „Fit für 55“-Paket vorgelegt, welches neue und überarbeitete Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Kommission zur europäischen Klimapolitik beinhaltet. Mit diesem Paket sollen die im Green Deal vereinbarten Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen in der EU erreicht werden, die auf eine Klimaneutralität bis 2050 ausgerichtet sind.
Pakleppa weiter: „Für den Weg dorthin gibt die Kommission einen engen Korridor mit wenig Spielraum für die Mitgliedssaaten vor. Das wird nicht zu einer höheren Akzeptanz der Vorschläge bei Wohnungseigentümern und Mietern und letztlich bei Bürgern und Bürgerinnen führen.
Wir haben in diesem Jahr eine enorme Preissteigerung bei Baumaterialien erlebt, allen voran bei Stahl, Holz und Kunststoffen, aber auch bei Zement, die das Bauen verteuert haben. Und jetzt kommen noch die Anforderungen durch Brüssel hinzu. Wie dieses mit dem Anspruch, dass Bauen und Wohnen bezahlbar bleiben müssen, in Einklang gebracht werden kann, bleibt offen.“
Für jedes Gebäude soll ein verpflichtender Renovierungspass eingeführt werden, in dem dargelegt wird, mittels welcher Sanierungsschritte ein Gebäude spätestens 2050 keine Emissionen mehr verursacht. „Hier besteht die große Gefahr, dass die EU-Kommission ein Bürokratiemonster sondergleichen schafft. Einen individuellen Sanierungsfahrplan kennen wir bereits. Allerdings ist der in Deutschland nicht verpflichtend.
Wir brauchen Regelungen, die sich einerseits an marktbasierten Ansätzen der Energieeffiziensteigerungen im Gebäudesektor orientieren und andererseits flankierende ausgleichende Maßnahmen, damit die Rentabilitätslücke für Eigentümer nicht zu groß wird.
Bisher galt ein Prinzip: Was gefordert wird, das soll nicht gefördert werden. Hier brauchen wir neuen Schwung und neue Ansätze, die ausreichend abfedernde Wirkungen erzielen, um auch die Ziele, die sich Deutschland zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums im Koalitionsvertrag gesetzt hat, erreichen zu können,“ erklärte Pakleppa abschließend.