Statement
Absenkung der Mehrwertsteuer ohne Effekte auf Bauwirtschaft - Mehr Bürokratie und höhere Kosten erwartet.
„Die geplante, äußerst kurzfristige Absenkung des Mehrwertsteuersatzes und seine spätere Wiedererhöhung bedeuten für die Bauwirtschaft einen hohen Organisationsaufwand mit beträchtlichen Kosten, ohne dass damit mehr Investitionen getätigt werden. Denn niemand wird ein Haus bauen, nur weil die Mehrwertsteuer 3 % niedriger ist.“ Dieses erklärte der Präsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Reinhard Quast, anlässlich der heutigen öffentlichen Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag.
Bauprojekte im Rohbau dauern von der Auftragserteilung bis zur Abrechnung meistens länger als sechs Monate. Ausgenommen sind kleinere Umbauten und Sanierungsmaßnahmen. Entsprechend den geltenden Regeln wird der Umsatzsteuersatz zum Zeitpunkt der Fertigstellung/Abnahmefür das gesamte Bauwerk in Ansatz gebracht.
„Der hohe Aufwand entsteht für uns daraus, dass unsere Kunden nun die Bauleistungen entsprechend des Leistungszeitraumes in mehrere Zeiträume aufgliedern wollen,“ so Quast. „Dieses wird zu vorgezogenen Auftragserteilungen führen, um möglichst viel Bauleistung in diesem Jahr zu erbringen und abzurechnen. Bei den oft üblichen Pauschalverträgen im privaten Baubereich bedeutet das für die Unternehmer eine zusätzliche Leistungsfeststellung zum 30.6. und zum 31.12.2020.“
Darüber hinaus befürchtet der ZDB-Präsident, dass es für ein bereits begonnenes Bauwerk zu Forderungen der Bauherren kommen wird, die bestehenden Verträge aufzuheben und neue Teilverträge abzuschließen, die dann auch wieder eine zusätzliche Leistungsfeststellung zum Jahresende mit sich bringt. Dieses führt nicht nur zu erheblichem bürokratischem Aufwand, sondern birgt auch die Gefahr vermehrter Rechtsstreitigkeiten.
Dieses kann wie folgt vermieden werden:
- Die Bau- und Ausbauwirtschaft wird temporär aus den geltenden Mehrwertsteuerregelungen herausgenommen und der Mehrwertsteuersatz für Abschlagsrechnungen im zweiten Quartal 2020 bleibt dauerhaft für das Bauvorhaben gültig und wird damit bei der Schlussrechnung in Ansatz gebracht. Da es bei der Reduzierung der Mehrwertsteuer ja vorrangig um einen konjunkturellen Impuls geht, wird dies viele potentielle Bauherren veranlassen, kurzfristig Aufträge zu erteilen.
- Bei allen Bauaufträgen, die zwischen dem 1.7. und 31.12.2020 beauftragt werden, ist der abgesenkte Mehrwertsteuersatz von 16 % anzuwenden, unabhängig vom Zeitpunkt der Fertigstellung. Der Baubeginn kann zeitlich begrenzt werden.
Quast appellierte daher an die politisch Verantwortlichen in Bundesregierung und Bundestag, eine für die Bauwirtschaft praktikable und bürokratisch handhabbare Lösung zu finden.