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Baustein

ZDB-Baustein 43/2018: Vergaberecht: VOB/A für Bauvergaben beibehalten!

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) setzt sich nachdrücklich für die Beibehaltung der VOB/A für Bauvergaben ein. Diese enthält Verfahrensregelungen für öffentliche Bauaufträge (Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, „VOB/A“) und wird im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) vereinbart. Dadurch, dass der DVA paritätisch von Auftraggebern und Auftragnehmern besetzt ist, bleibt die VOB ein Garant für die Praxistauglichkeit der Regeln für die öffentliche Bauvergabe. Dies ist gerade für kleinere und mittelständische Betriebe des Baugewerbes von großer Bedeutung.

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ZDB-Baustein 43/2018: Vergaberecht: VOB/A für Bauvergaben beibehalten!

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) setzt sich nachdrücklich für die Beibehaltung der VOB/A für Bauvergaben ein. Diese enthält Verfahrensregelungen für öffentliche Bauaufträge (Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, „VOB/A“) und wird im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) vereinbart. Dadurch, dass der DVA paritätisch von Auftraggebern und Auftragnehmern besetzt ist, bleibt die VOB ein Garant für die Praxistauglichkeit der Regeln für die öffentliche Bauvergabe. Dies ist gerade für kleinere und mittelständische Betriebe des Baugewerbes von großer Bedeutung.