Baustein
Baustein 074/2023 - Die Mantelverordnung: Eine Revolution in der Kreislaufwirtschaft?
Mit der Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung (EBV), zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung, der sogenannten Mantelverordnung, wird die Verwertung mineralischer Abfälle bundeseinheitlich und rechtsverbindlich geregelt. Nach 16 Jahren Diskussion tritt die Verordnung am 1. August 2023 in Kraft. Aus Sicht des ZDB konterkariert die Verordnung ihr Ziel, die Kreislaufwirtschaft zu fördern, Ressourcen zu schonen und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen zu verbessern.