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ZDB-Stellungnahme zur Anhörung zum Betriebsrentenstärkungsgesetz
„Wir warnen davor, durch gesetzliche Neuregelungen bestehende tarifliche Altersvorsorgesysteme mit weiteren Kosten zu belasten oder zu benachteiligen. Das Baugewerbe verfügt mit seinen tariflichen Regelungen zur Altersvorsorge über etablierte Systeme, die Vorbildcharakter haben.“
Berlin, den 27. März 2017 - Dies ist die Kernbotschaft der ZDB-Stellungnahme zu der heutigen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zum Regierungsentwurf eines Betriebsrentenstärkungsgesetz. „Von daher ist es nicht akzeptabel, dass die vorgesehene neue steuerliche Förderung nach § 100 EStG nur für neue zugesagte Arbeitgeberbeiträge einschlägig ist. Ausgerechnet die Branchen, die sich frühzeitig um die Alterssicherung ihrer Mitarbeiter gekümmert haben, lässt man nun im Regen stehen", kritisierte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa den Entwurf.
Das Deutsche Baugewerbe ist zudem nicht einverstanden mit den gesetzlich vorgesehenen inhaltlichen Vorgaben für neue tarifliche Altersvorsorgeregelungen wie beispielsweise der Verpflichtung, bei Einführung einer tariflichen Altersvorsorge in der neuen vorgesehenen Form der reinen Beitragszusage bei einer Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer zwingend einen Zuschuss von 15 Prozent zahlen zu müssen. „Hier zeigen die tariflichen Regelungen im Baugewerbe, dass es auch andere Formen gibt, um Arbeitnehmer zu einer Entgeltumwandlung zu motivieren. Es macht keinen Sinn, den Tarifvertragsparteien hier Vorgaben zu machen.“ So Pakleppa weiter
Der Gesetzesentwurf geht für den größten und ältesten Bauverband in Deutschland zwar im Hinblick auf die Regelungen zur Anrechnung der Altersvorsorge auf die Grundsicherung und die bisherige Doppelverbeitragung für Riesterverträge in die richtige Richtung, einige Regelungen sind aber nicht konsequent zu Ende gedacht. „Wir vermissen darüber hinaus eine Regelung, durch die mehr Rechtssicherheit für die auf allgemeinverbindlichen Tarifverträgen beruhenden gemeinsamen Branchen-Einrichtungen der Tarifvertragsparteien zur Altersvorsorge geschaffen werden soll.“ Erklärte Pakleppa abschließend.