Pressemeldung
Verstetigung der Bahninvestitionen bringt Planungssicherheit
Das Bundeskabinett hat diesen Mittwoch den Haushaltsentwurf 2020 beschlossen. Danach soll die Deutsche Bahn mehr Geld für den Erhalt des Schienennetzes bekommen. Für eine geplante neue Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) sollen für 2020 bis 2029 insgesamt 51,4 Milliarden Euro bereitgestellt werden.
„Der hohe Stellenwert im Haushalt und eine Festschreibung auf 10 Jahre führen zur benötigten Planungssicherheit auf Seiten der Bauwirtschaft“, betont Reinhard Quast, Präsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. Derzeit verhandeln die Bundesregierung und der Staatskonzern über eine neue Investitionsvereinbarung.
Anlässlich der gestrigen Annahme des Koalitionsantrags „Der Schiene höchste Priorität einräumen“ von Union und SPD im Deutschen Bundestags erklärt Quast weiter:
„Den Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zur Stärkung des Verkehrsträgers Schiene im Bundestag begrüßen wir ausdrücklich! Er ist Grundlage zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Verdopplung der Kundenzahlen bei der Bahn bis 2030 sowie der Verlagerung von mehr Güterverkehr auf die umweltfreundliche Schiene.
Eine gute Infrastruktur und die Erweiterung der Kapazitäten im Schienennetz sind wichtigste Voraussetzung dafür, dass die Zielsetzungen für einen gemeinsamen Masterplan Schienenverkehr mit dem Ergebnis eines Schienenpakts tatsächlich umgesetzt werden können. Für den vom Verkehrsminister Andreas Scheuer ausgerufenen Deutschland-Takt sind pünktlichere und zuverlässigere Züge wesentlich und nur in einem nachhaltigen und langfristigen Investitionsumfeld erreichbar.
Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts, der Bahn entsprechende Investitionsmittel zur Verfügung zu stellen, folgt die Bundesregierung der Intention des Koalitionsantrags. Dieser Investitionshochlauf muss verstetigt werden. Denn nur eine Verlängerung der LuFV-Laufzeit und die Fortsetzung des Investitionshochlaufs bieten die notwendigen Rahmenbedingungen für die Bauwirtschaft, indem sie Anreize für langfristig angelegtes Wachstum und den Aufbau von Beschäftigung bei unseren Bauunternehmen schaffen. Die von der Bauwirtschaft geforderten Kapazitätssteigerungen sind nur mit erhöhten, langfristigen und verbindlichen Finanzmitteln umsetzbar.“