Pressemeldung
Preisgleitklauseln: Baugewerbe begrüßt Verlängerung der Bundeserlasse und hofft auf Signalwirkung
Vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs hatten Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesverkehrsminister Volker Wissing Ende März 2022 Erlasse veröffentlicht, mit denen Lieferengpässe und Stoffpreisänderungen für den gesamten Bundesbau einheitlich geregelt werden sollen. Die Erlasse sind nun bis zum 31. Dezember 2022 verlängert und um wichtige Punkte ergänzt worden. Bauunternehmen können so die steigenden Kosten für bestimmte Baustoffe, wie Stahl, Zement oder Bitumen, gegenüber der öffentlichen Hand weiter geltend machen.
„Engpässe bei Baustoffen und exorbitante Preissprünge bestimmen nach wie vor das Baugeschehen. Angesichts dieser schwierigen Ausgangslage begrüßen wir die Verlängerung ausdrücklich“, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe. „Viele Bauunternehmen konnten nur durch die Regelungen überhaupt ihre Angebote abgeben. Insbesondere für viele Straßenbaubetriebe waren die Erlasse ein Rettungsanker.“
Neu ist, dass innerhalb einer Auftragssumme bereits 0,5 Prozent des jeweiligen Baustoffs ausreichen, damit die Klauseln greifen. Bislang musste der Anteil mindestens 1 Prozent ausmachen, um Mehrkosten erstattet zu bekommen. Auch die Einführung eines neuen Formblatts für die Ermittlung des Basiswerts wird eine große Hilfe sein. „Mit den neuen Regelungen werden mehr Unternehmen von der Preisgleitung profitieren als bisher“, so Pakleppa.
Es komme jetzt wie zuvor auf die Länder und Kommunen an. „Die meisten Bundesländer hatten den ersten Erlass übernommen und es den Kommunen empfohlen. Wir hoffen sehr auf eine Signalwirkung und dass alle öffentlichen Auftraggeber sich an den unkalkulierbar steigenden Materialkosten für ihre Bauprojekte weiter beteiligen“, betont der Hauptgeschäftsführer abschließend.