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Maut für Transporter zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen? Wir brauchen eine Handwerkerausnahme!
Aufgrund eines Entwurfs der EU-Kommission hat das Europäische Parlament vorgeschlagen, alle Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ohne Ausnahmemöglichkeit in die streckenabhängige Lkw-Maut einzubeziehen (Eurovignette / Wegekostenrichtlinie Richtlinie 1999/62/EG). Aktuell gilt in Deutschland eine Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen. Diese droht nun zu entfallen.
Im Dezember 2020 haben die EU-Verkehrsminister eine Einigung erzielt, die es den EU-Mitgliedsländern überlässt, diese Fahrzeuge von Unternehmen außerhalb des Transportgewerbes von der Maut auszunehmen. Wir begrüßen dieses Ergebnis und bitten um Unterstützung, diese Optionsmöglichkeit in den nun anstehenden Beratungen des Europäischen Parlaments zu erhalten.
Durch die Ausnahmeregelung (Art. 7 Abs. 5 ii) soll den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden, ermäßigte Maut- oder Nutzungsgebühren oder Ausnahmen von der Verpflichtung zur Zahlung von Maut- oder Nutzungsgebühren für bestimmte Transporte im Bereich zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen festzulegen. Dies kommt dann in Frage, wenn die Fahrzeuge zur Beförderung von Material, Ausrüstung oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt (Handwerkerausnahme). Für Bauunternehmen mit ihren Transportern könnte Deutschland demnach eine Ausnahmeregelung ermöglichen.
Das wäre auch dringend erforderlich. Denn in Deutschland wären die baugewerblichen Betriebe von einer Mautpflicht durch das im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten extrem große Mautnetz finanziell unverhältnismäßig belastet. Während in anderen großen EU-Staaten die Mautnetze nur wenige Tausend Kilometer umfassen, erstreckt sich das deutsche Mautnetz mittlerweile neben den Autobahnen auch auf das gesamte Bundesstraßensystem und damit auf insgesamt 52.000 km. Die Erweiterung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen hätte damit in Deutschland erheblich weitreichendere Belastungen für das Baugewerbe zur Folge als in anderen EU-Staaten.
Anders als im Transportgewerbe kann die streckenbezogene Maut im Baugewerbe auch keine Lenkungswirkung entfalten, da die Baubetriebe die Transporte nicht auf andere Verkehrsträger verlagern können. Auch sind gerade im ländlichen Raum längere Anfahrtswege unumgänglich. Wäre keine Ausnahme von der Mautpflicht möglich, würden die Kosten und Bürokratielasten für die Betriebe erheblich steigen und das Bauen verteuern.
Fatal wäre es, wenn gerade in der jetzigen Situation, die so dringend notwendigen Leistungen des Baugewerbes für den Wohnungsbau, die energetische Sanierung und die Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur unnötig behindert und verteuert würden.
Wir fordern Sie daher auf: Setzen Sie sich für die Ausnahmeoption für Fahrzeuge von Handwerksunternehmen zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ein und ersparen diesen damit zusätzliche Bürokratie und Kosten.