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Keine verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen bei Tätigkeiten im Freien.
„Das Arbeitsministerium hat kurz vor Ostern die alte Sonnenschein-Richtlinie der EU-Kommission von vor zehn Jahren wieder aufleben lassen. Den betroffenen Arbeitnehmern wird darin die Mündigkeit abgesprochen und die Betriebe mit Milliardenkosten belastet.“ So bewertete der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, die kurz vor Ostern vorgelegte Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Berlin, 26.04.2017:
· Neuauflage der Sonnenschein-Richtlinie durch das BMAS führt zu nicht tragfähigen Belastungen für die Betriebe
· Aufklärung im Rahmen der Prävention die bessere Alternative
Geplant ist, alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die im Zeitraum Mai – September täglich mehr als drei Stunden im Freien arbeiten, einem jährlichen Hautscreening zu unterziehen. Dabei soll, unabhängig welche Körperbereiche tatsächlich dem Sonnenschein ausgesetzt sind, eine sog. Ganzkörperinspektion vorgenommen werden.
Rund zwei Millionen Beschäftigte der deutschen Bauwirtschaft wären von einer solchen Regelung betroffen. „Es ist zwar verständlich, dass der Verband der Dermatologen eine solche Regelung unterstützt; ob sie der Sache dient und die Beschäftigten tatsächlich auch schützt, steht auf einem anderen Blatt Papier.“ So Pakleppa weiter. „Darüber hinaus stellt sich zum einen die Frage, ob es überhaupt Kapazitäten für solche Untersuchungen gäbe, denn neben der Bauwirtschaft sind auch andere Branchen, wie z.B. Gastronomie und Landwirtschaft, betroffen.“ Zum anderen ist fraglich, ob die Beschäftigten einen solchen Vorsorgetermin wahrnehmen würden. Denn trotz des bekannten Risikos von hoher Sonneneinstrahlung verhalten sich viele Menschen nicht entsprechend. „Warum sollte das auf Baustellen besser funktionieren?“ fragte Pakleppa. Wenn aber die Beschäftigten nicht zum Arzt gehen, dürfen sie, so der Wille der Verordnung, auch nicht mehr auf der Baustelle arbeiten, was schlussendlich dazu führt, dass nicht mehr gebaut werden kann.
Schon heute werden jährlich rund 450.000 Beschäftigte durch den arbeitsmedizinischen Dienst der Berufsgenossenschaft regelmäßig untersucht. Dabei wird auch ein Hautscreening vorgenommen. Bei den Präventionsveranstaltungen und –beratungen der BG wird immer auf richtigen Sonnenschutz, z.B. durch entsprechendes Eincremen, aber auch durch passende Kleidung hingewiesen. „Wir halten die Präventionsarbeit der BG sowie die Eigenverantwortung der Beschäftigten an dieser Stelle für am wichtigsten. Hier kann mit E-learning und der modernen Digitalmedizin mehr erreicht werden also mit Pflichtuntersuchungen. Eine App, die die Beschäftigten darüber informiert, wie sie sich am besten schützen können, ist der bessere Weg. Denn letztlich ist bei Hautschädigungen nicht nachzuweisen, ob diese aufgrund der beruflichen Tätigkeit oder der Freizeitbeschäftigung entstanden sind. Die Beschäftigten sind es, die darauf achten müssen, ob sie entsprechenden Sonnenschutz verwenden oder im Sommer doch lieber mit freiem Oberkörper und kurzen Hosen auf den Baustellen erscheinen, was sie laut Arbeitsschutz sowieso nicht dürften. “ So Pakleppa.