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Gute Geschäftslage in allen Bausparten zu Jahresbeginn

Die an der ZDB-Umfrage teilnehmenden Unternehmen berichten zum Februar über eine gute Geschäftslage in allen Bausparten. Während für den Wohnungs- und Wirtschaftsbau damit eine ähnlich gute Beurteilung wie vor Jahresfrist gegeben wurde, fallen die Urteile zum öffentlichen Hochbau und zum Straßen- und Tiefbau sogar besser aus, als zum Februar 2017.

Die Bautätigkeit wird als „unverändert“ beschrieben, was wie bereits in den Vorjahren darauf hindeutet, dass die Witterung nicht saisontypisch ausgeprägt ist. Eine insgesamt für die Wintermonate Januar und Februar als vergleichsweise „milde“ zu charakterisierende Witterung lässt bei hohen Auftragsbeständen bereits zu Jahresbeginn das Arbeiten auf vielen Baustellen, auch im Tiefbau, zu. Dazu passt, dass auch die Beschäftigung als unverändert hoch beschrieben wird.

 

Die Auftragsbestände halten ein saisonuntypisch hohes Niveau. Im Hochbau hält der Wert bei 3,5 Monaten, im Tiefbau wird mit fast 3 Monaten der höchste Wert seit einem Jahr erreicht. Die Verstetigung des Investitionshochlaufes beim Bund sowie ein höheres Engagement bei Ländern und Kommunen schlagen sich hier immer deutlicher nieder.

Die Geräteauslastung verbleibt für die Jahreszeit im Hochbau mit ca. 67 % und im Tiefbau bei über 62 % auf hohem Niveau.

Die Unternehmen blicken auch zuversichtlich auf die folgenden Monate. Die Auftrags- und Geschäftsentwicklung wird „unverändert hoch“ bis sogar „weiter steigend“ eingeschätzt. Die Bautätigkeit wird nicht durch mangelnde Nachfrage, sondern eher durch Fachkräftemangel behindert. Die Investitionsbereitschaft bleibt hoch und wird sich, wie bereits in den beiden Vorjahren, in steigenden Investitionen niederschlagen.

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Gute Geschäftslage in allen Bausparten zu Jahresbeginn

Die an der ZDB-Umfrage teilnehmenden Unternehmen berichten zum Februar über eine gute Geschäftslage in allen Bausparten. Während für den Wohnungs- und Wirtschaftsbau damit eine ähnlich gute Beurteilung wie vor Jahresfrist gegeben wurde, fallen die Urteile zum öffentlichen Hochbau und zum Straßen- und Tiefbau sogar besser aus, als zum Februar 2017.