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Richtiges Signal: Deutscher Bundestag rügt Dienstleistungspaket der Europäischen Kommission
Der Deutsche Bundestag hat gestern eine Subsidiaritätsrüge gegen das Dienstleistungspaket der Europäischen Kommission erhoben und wehrt sich damit gegen die eindeutigen Eingriffe der Kommission in die Kompetenzen der Mitgliedstaaten.
„Mit der Rüge hat der Deutsche Bundestag das richtige Signal nach Brüssel gesendet. Grundsätzlich unterstützen wir die Kommission in ihrem Vorhaben, den Dienstleistungsverkehr innerhalb der Europäischen Union zu erleichtern. Mit dem Dienstleistungspaket überschreitet die Kommission jedoch ihre Kompetenzen und an der Stelle ist es wichtig, dass Deutschland mit einem klaren „Nein“ Grenzen setzt,“ so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, zu dem Beschluss des Bundestages.
Der Vorschlag zum Notifizierungsverfahren mit dem die Kommission nationale Gesetzgebung im Bereich von Berufsreglementierungen aufhalten und sogar untersagen kann, schränkt die nationalen Gesetzgeber unverhältnismäßig ein. Hierzu Pakleppa: „Bildungspolitische Entscheidungen und damit auch die Frage von Berufsreglementierungen sind ganz eindeutig Sache der Mitgliedstaaten. In diesem Sinne ist auch der Vorschlag für eine verpflichtende Verhältnismäßigkeitsprüfung von Berufsreglementierungen abzulehnen. Eine solche Prüfung dürfte keinesfalls rechtlich verbindlich, sondern nur als Empfehlung an die Mitgliedstaaten ausgesprochen werden.“
Schließlich lehnt der ZDB auch die Europäische Dienstleistungskarte in der von der Kommission vorgesehenen Form ab. Zur Überprüfung der Anträge bleibt dem Aufnahmestaat zu wenig Zeit und nach Fristablauf wird die Genehmigung der Karte ohne tatsächliche Überprüfung des Aufnahmestaates fingiert. „Damit werden die nationalen Kontrollrechte der Aufnahmestaaten faktisch umgangen – gedeckt durch europäisches Recht. Auch dies stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die nationalen Kompetenzen dar. Deswegen ist es richtig, gegen das gesamte Dienstleistungspaket Subsidiaritätsrüge zu erheben und nicht nur gegen Teile hiervon. An dieser Stelle hätte der Antrag des Deutschen Bundestages noch deutlicher sein müssen“ wertet Pakleppa den Beschluss mit Blick auf die weiteren Verhandlungen zum Dienstleistungspaket auf europäischer Ebene.
Auch der Bundesrat wird in seiner heutigen Sitzung über eine Subsidiaritätsrüge beraten. „Der Bundestag hat bereits ein wichtiges Signal nach Brüssel gesendet. Die Länderkammer muss jetzt nachziehen, damit die Kommission begreift: Der Vertrag von Lissabon ist auch von der Kommission einzuhalten!“ So Pakleppa abschließend.