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Deutscher Baustoff-Recycling-Preis an Prof. Dr. Wolfgang Klett verliehen
Die Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e.V. (BGRB) hat, im Rahmen ihres diesjährigen Baustoff-Recyclings-Symposiums in Potsdam, Herrn Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Klett den Deutschen Baustoff-Recycling-Preis 2017 verliehen.
Prof. Klett wurde damit für sein langjähriges großes Engagement für die mineralische Kreislaufwirtschaft Bau in Deutschland ausgezeichnet. Als Gründer und Anwalt der Kanzlei Köhler & Klett in Köln erwarb er sich den Ruf, als führender Experte im Umweltrecht und setzte sich als einer seiner Arbeitsschwerpunkte für die Interessen der Kreislaufwirtschaft Bau ein.
Wolfgang Türlings, Vorsitzender der BGRB, betonte in seiner Laudatio, dass die Baustoff-Recycling-Branche mit Prof. Klett einen gleichsam profunden wie hartnäckigen Kämpfer für ausgewogene Rahmenbedingungen für das Baustoff-Recycling in Deutschland an ihrer Seite weiß.
In seiner Dankesrede betonte Prof. Klett, dass die vom Bundesrat auf die kommende Legislaturperiode verschobene Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Böden auf einem einseitig am Grundwasserschutz orientierten Konzept basiert. Er sieht die Chance und die Notwendigkeit für einen Neuanfang, nachdem auch die Länder im Bundesrat breit gefächerte Kritik an dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf der Mantelverordnung geäußert haben.
Eine Verordnung, die über das Schicksal des mit ca. 200 Millionen Tonnen jährlich größten Abfallstroms in Deutschland entscheidet, muss einen ausgewogenen Dreiklang zwischen den unterschiedlichen Schutzzielen Boden- und Grundwasserschutz, Abfallvermeidung sowie Ressourcenschonung gewährleisten. Dies ist jedoch mit den bisherigen Entwürfen der Mantelverordnung nicht gelungen, so Prof. Klett.
Er regte an, eine umfassende Regelung des Stoffstroms mineralischer Abfälle zu schaffen, beginnend beim Erfassen, Planen, Bewerten und Dokumentieren des Abfallanfalls über die Getrennthaltung, die qualitätsgesicherte Aufbereitung, die Güteüberwachung und die Verwendung als Ersatzbaustoffe mit Abfall- oder Abfallendeeigenschaft.
Die Denkpause zwischen den Legislaturperioden sollte als Gelegenheit genutzt werden, neue Ideen für eine entsprechende Bauabfallverordnung zu sammeln, so der Appell von Professor Klett.
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