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Handwerk, Bau- und Recyclingwirtschaft plädieren für substanzielle Änderungen am Referentenentwurf der Mantelverordnung
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, der Zentralverband des Deutschen Handwerks, der Deutsche Abbruchverband und die Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe haben dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eine gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf der Mantelverordnung übermittelt.
Dem BMUB ist es mit dem vorgelegten Entwurf nicht gelungen, ein Regelwerk zu schaffen, das den Umgang mit mineralischen Bau- und Abbruchabfällen - von der Planung eines Bauvorhabens über den Zeitpunkt der Abfallentstehung bis hin zu Entsorgung und Einbau - durchgängig und praxisgerecht regelt.
Jährlich fallen etwa 240 Mio. Tonnen mineralische Bau- und Abbruchabfälle in Deutschland an; diese stellen damit den größten Abfallstrom dar. Es steht zu befürchten, dass mit der Einführung der Mantelverordnung die bereits heute rückläufigen Recyclingquoten in diesem Bereich weiter zurückgehen werden.
Das Recycling von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen kann infolge fehlender Regelungen für Voruntersuchungen, zum Abfallmanagement am Anfallsort sowie zur Verantwortung der Bauherren als Abfallerzeuger nicht im wünschenswerten Umfang stattfinden. Weiterhin kann nachweislich unbedenkliches Bodenmaterial im Zuge von Baumaßnahmen nicht wieder in Böden ein- oder ausgebracht werden. Hinzu kommt, dass der Verordnungsentwurf der Akzeptanz von Ersatzbaustoffen nicht förderlich ist. Der hohe bürokratische Aufwand durch Untersuchungs- und Dokumentationspflichten sowie weitreichende Verwendungsbeschränkungen für Recyclingbaustoffe wird im Gegenteil deren Attraktivität weiter verringern.
Die vom BMUB unterstellte Stoffstromverschiebung in Richtung Deponie von lediglich zehn bis 13 Mio. Tonnen hält einer realistischen Betrachtung nicht stand. Stattdessen ist nach dem Inkrafttreten der Mantelverordnung mit ca. 50 Mio. Tonnen zusätzlich zu deponierenden mineralischen Bau- und Abbruchabfällen pro Jahr zu rechnen. Der heute verfügbare Deponieraum wird damit bereits in sieben Jahren vollständig verfüllt sein. Mit der Einführung der Mantelverordnung würde folglich eine ähnliche prekäre Situation herbeigeführt, wie sie im Bereich der HBCD-haltigen Polystyrol-Abfälle im Jahr 2016 zu verzeichnen war: akuter Entsorgungsnotstand bei gleichzeitiger Vervielfachung der Entsorgungskosten. Eine solche Fehlplanung muss verhindert werden.
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GemPM_MantelVerordung
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