Pressemeldung
Deutsches Baugewerbe: Fachkräfteeinwanderungsgesetz muss sich in der Praxis erst beweisen
Heute hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ beschlossen. Hierzu nimmt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, wie folgt Stellung:
„Die vom Bundestag heute beschlossenen Neuregelungen zur Fachkräfteeinwanderung gehen in die richtige Richtung, aber sie greifen immer noch zu kurz. Der Praxischeck wird bald zeigen, dass noch nachgesteuert werden muss. Bestanden hat diesen Check schon die Westbalkan-Regelung, die von der Ampelkoalition entfristet wurde. Wir begrüßen diese Entscheidung sehr. Die Westbalkan-Regelung verzichtet auf den Nachweis einer formalen Qualifikation der Zuwanderungswilligen. Damit können die Unternehmer selbst entscheiden, ob die formelle Qualifikation oder auch eine langjährige Berufserfahrung für den Job ausreicht. In der Praxis funktioniert das gut. So gut, dass man auch unserer Bitte gefolgt ist und das Kontingent verdoppelt hat. Statt bisher 25.000 können nun jährlich 50.000 Arbeitskräfte auf Grundlage der Westbalkan-Regelung nach Deutschland kommen. Es zeigt sich immer wieder: Je unbürokratischer eine Regelung gestaltet ist, desto besser wirkt sie.
Bei allen anderen Zuwanderungsmöglichkeiten sind die formellen Hürden immer noch zu hoch. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz verlangt eine mindestens zweijährige Berufsausbildung und eine ebenso lange Berufserfahrung. Da es weltweit in vielen Ländern keine zweijährigen Bau-Berufsausbildungen gibt, schafft dies insbesondere für den Bedarf nach Arbeitskräften unterhalb des Fachkraftniveaus unnötig hohe Zugangshürden. Zudem hängt der Erfolg der Neuregelung auch maßgeblich davon ab, ob es gelingt, die Verwaltungsverfahren zur Zuwanderung in den Ämtern und Botschaften soweit zu digitalisieren, dass lange Verfahrensdauern nicht mehr eher abschreckend wirken.“