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Pressemeldung

Baugewerbe zu Bauproduktenverordnung: Rechtssicherheit und Praxistauglichkeit gefordert.

„Für die Bauwirtschaft ist die rechtssichere Anwendbarkeit von Normen für die tägliche Baupraxis essentiell. Unsere Betriebe brauchen praxistaugliche Vorgaben, die zeitnah den Stand der Technik widerspiegeln. Das gilt auch für die Überarbeitung der Bauproduktenverordnung. Die darin enthaltenen Änderungen müssen verständlich sein und der nationalen Bauwerkssicherheit Genüge tun.“ Dieses erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, zu dem kürzlich veröffentlichen Entwurf der EU-Kommission zur Überarbeitung der 2013 in Kraft getretenen Bauproduktenverordnung.

Kernanliegen der Überarbeitung war die Aufnahme der Umwelt- und Klimaaspekte in die wesentlichen Merkmale von Bauprodukten. Der Umfang der Verordnung hat sich dadurch deutlich erhöht.

Der Entwurf sieht nun vor, dass für Verbraucher und Wirtschaftsakteure eine verbesserte Informationslage durch die Nutzung digitaler Produktpässe und eine entsprechende Datenbank erreicht werden soll. „Die noch zu beschließenden, detaillierten Rahmenbedingungen für digitale Produktpässe dürfen sich aber nicht zu einem bürokratischen Monster entwickeln,“ so Pakleppa.

Für die deutsche Bauwirtschaft ist eine neue Regelung wichtig, um Regelungslücken schneller zu schließen. Verbesserte Verfahren (sog. „Fall-Back“-Lösung) sollen dafür sorgen, dass harmonisierte Normen für Bauprodukte künftig schneller angenommen bzw. Regelungslücken geschlossen werden. Zu begrüßen ist eine Ermächtigung der Mitgliedstaaten, wiederverwendete Bauprodukte oder Teile von Bauprodukten unter bestimmten Voraussetzungen von der BauPVO auszunehmen.

„Auch aus unserer Sicht ist die Bauproduktenverordnung für den freien Warenverkehr in Europa wichtig; dennoch werden wir im weiteren Verfahren insbesondere auf Praxistauglichkeit achten sowie darauf, dass unsere Unternehmen Bauprodukte aus dem europäischen Wirtschaftsraum rechtssicher verwenden können“, erklärte Pakleppa abschließend.

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Baugewerbe zu Bauproduktenverordnung: Rechtssicherheit und Praxistauglichkeit gefordert.

„Für die Bauwirtschaft ist die rechtssichere Anwendbarkeit von Normen für die tägliche Baupraxis essentiell. Unsere Betriebe brauchen praxistaugliche Vorgaben, die zeitnah den Stand der Technik widerspiegeln. Das gilt auch für die Überarbeitung der Bauproduktenverordnung. Die darin enthaltenen Änderungen müssen verständlich sein und der nationalen Bauwerkssicherheit Genüge tun.“ Dieses erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, zu dem kürzlich veröffentlichen Entwurf der EU-Kommission zur Überarbeitung der 2013 in Kraft getretenen Bauproduktenverordnung.