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Baugewerbe warnt vor Baukostenexplosion infolge mangelhafter europäischer Bauproduktnormen
„Europäisch harmonisierte Bauproduktnormen sollen die Grundlage eines europäischen Binnenmarkts für Bauprodukte darstellen. Leider sind die europäischen Bauproduktnormen so mangelhaft, dass ausschließlich nach ihnen hergestellte Bauprodukte die Bauwerkssicherheit gefährden“, so Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe.
Berlin, 27.04.2017: Die EU-Kommission besteht jedoch nach erfolgreicher Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof darauf, dass Deutschland auf zusätzliche bauaufsichtliche Anforderungen an europäisch genormte Bauprodukte verzichtet.
Wegen der Mängel und Lücken der europäischen Standards käme auf den deutschen Bausektor eine neue, kostenträchtige Aufgabe zu: nämlich Planung, Auswahl und Dokumentation von Bauprodukten anhand bauteilbezogener bauaufsichtlicher Anforderungen.
Auf solche Aufgaben ist die derzeit ausgelastete Branche weder eingestellt noch gibt es dafür ausreichend Fachexperten. Sie ist darüber hinaus extrem kostenträchtig und verursacht jährlich insgesamt zusätzliche Kosten in Milliardenhöhe bei gleichzeitiger Reduzierung der Bauwerkssicherheit. „Bauen wird dadurch weiter verteuert. Auch die daraus resultierenden Haftungsrisiken sind für Bauherren, Planer, Baustoffhandel und Bauausführende nicht tragbar“, so Loewenstein. „So sehr ein einheitlicher europäischer Bauproduktenmarkt erstrebenswert ist, darf er nicht zu Lasten der Bauwerkssicherheit gehen.“
Nachdem die EU-Kommission die offiziellen Beschwerden der Bundesregierung gegen zwei mangelhafte europäische Bauproduktnormen zurückgewiesen hatte, hat Deutschland nunmehr Klage beim Europäischen Gericht gegen die EU-Kommission eingereicht.
Loewenstein begrüsst, dass die Bundesregierung endlich Druck auf die EU-Kommission ausübt. Solange die europäischen Normen schwerwiegende, sicherheitsrelevante Mängel aufweisen, hat der Staat im Sinne der Daseinsvorsorge die Pflicht, die Bauwerkssicherheit durch nationale Regelungen aufrechtzuerhalten.
„Um den europäischen Binnenmarkt ohne Einbußen an Bauwerkssicherheit realisieren zu können, müssen aber sämtliche der über 80 mangelhaften europäischen Bauproduktnormen nachgebessert werden“, fordert Loewenstein. „Daher kann die eingereichte Klage lediglich ein erster Schritt sein.“