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Baugewerbe begrüßt die Einführung eines bundesweiten Wettbewerbsregisters: Landesregister dürfen daneben aber nicht aufrechterhalten werden!
„Das Baugewerbe begrüßt den heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung eines bundesweiten Wettbewerbsregisters. Ein solches Register kann dazu beitragen, dass öffentliche Aufträge nur an solche Unternehmen vergeben werden, die keine erheblichen Rechtsverstöße begangen haben und die sich im Wettbewerb fair verhalten haben.“ So der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa.
Berlin, 29. März 2017: „Aus Sicht der Bieter macht ein bundesweites Wettbewerbsregister allerdings nur dann Sinn, wenn im Gegenzug sämtliche Landesregister abgeschafft werden. Ansonsten droht ein Doppelsystem von Bundes- und Landesregistern mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Verfahren. Dies würde die Situation für alle Bieter deutlich erschweren“, mahnt Pakleppa. Befürwortet wird die Einrichtung einer zentralen Prüfungsstelle, die einheitlich die von Unternehmen durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen bewertet. Hierdurch wird verhindert, dass unterschiedliche Vergabestellen eine durchgeführte Maßnahme unterschiedlich bewerten. Dies schafft für die Bieter Rechtssicherheit.
Pakleppa fordert abschließend: „Bislang fehlt im Gesetzentwurf jedoch ein Anspruch des Bieters auf Schadensersatz wegen zu Unrecht aufgenommener Eintragungen bzw. Untätigkeit bei der Löschung fehlerhafter Eintragungen. Zur Klarstellung ist ein solcher Schadensersatzanspruch in das Gesetz aufzunehmen.“