Pressemeldung
BG BAU beschließt Beitragserleichterungen aufgrund der Corona-Pandemie.
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat umfangreiche Beitrags- und Zahlungserleichterungen für ihre Mitgliedsbetriebe aus der Bauwirtschaft und den baunahen Dienstleistungen beschlossen.
Damit sollen Unternehmen vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie finanziell unterstützt werden.
Der Vorstand der BG BAU hat in seiner Sitzung vom 3. April 2020 unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie folgende umfangreiche Maßnahmen zur Festsetzung der Beiträge 2019 und der Beitragsvorschüsse 2020 beschlossen:
- Der BG-Beitrag für das Jahr 2019 sinkt. Der Beitragsfuß 2019 liegt mit 0,3950 je 100 Euro Arbeitsentgelt in Gefahrklasse 1 um 3,66 Prozent unter dem Beitragsfuß 2018 und um 2,47 Prozent unter dem Vorschusssatz 2019. Damit sind für alle Unternehmen mit gleichbleibenden oder leicht steigenden Arbeitsentgelten die bereits im Jahr 2019 geleisteten Vorschusszahlungen höher als der jetzt zu berechnende Beitrag für 2019. Für viele Mitglieder werden so Nachforderungen für 2019 vermieden.
- Beim BG-Vorschuss 2020 sind weitere Entlastungen beschlossen. Der Vorschussfuß 2020 wird zusätzlich auf 0,3850 je 100 Euro Arbeitsentgelt in Gefahrklasse 1 abgesenkt. Dies entspricht einer zusätzlichen Entlastung gegenüber dem Beitrag 2019 von 2,53 Prozent.
- Unternehmen erhalten kurzfristig finanziellen Aufschub. In diesem Jahr entfällt die üblicherweise im Mai fällige Vorschusszahlung. Der Jahresvorschuss 2020 wird unter gleichmäßiger Anrechnung der bereits am 15.01.2020 und 16.03.2020 geleisteten Zahlungen zu gleichen Teilen auf die Fälligkeitstermine 15.07.2020, 15.09.2020 und 16.11.2020 aufgeteilt. Damit entlastet die BG BAU die meisten Mitglieder zusätzlich in der akuten Hochphase der Coronavirus-Pandemie.
- Bei Bedarf ist weiterhin eine Stundung möglich. Für Unternehmen, die besonders von der Coronavirus-Pandemie betroffen sind, bietet die BG BAU über den üblichen Rahmen hinaus zusätzlich großzügige Stundungsregelungen an. Betroffene Unternehmen können die Stundung und weitere unterstützende Maßnahmen formlos schriftlich oder online unter www.bgbau.de sowie telefonisch beantragen.
Die BG BAU unterstützt Betriebe und Versicherte ferner mit vielfältigen Angeboten zum Umgang mit dem Thema Coronavirus (SARS CoV2). Auf der BG BAU Website finden sich Handlungshilfen, Aushänge, Poster, fremdsprachliche Angebote, Checklisten und vieles mehr. Ein eigener Themenbereich ist unter dem folgenden Link aufrufbar: https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/coronavirus/.
Die Experten der BG BAU beraten jederzeit persönlich bei Fragen. Die BG BAU ist telefonisch, aber auch per E-Mail oder über die sozialen Medien erreichbar. Unter www.bgbau.de/erreichbar sind vielfältige Kontaktmöglichkeiten aufgeführt.