Position des ZDB
Bauwirtschaft als Stütze in der Corona-Pandemie
Wege zur Stabilisierung der Binnenkonjunktur
Ein intelligentes Konjunkturprogramm sollte dazu beitragen die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern und wichtige Zukunftsaufgaben voranzubringen, nämlich den Klimaschutz, den Ausbau der digitalen Infrastruktur sowie den Wohnungsbau. Die Baubranche hat ihre Kapazitäten ausgeweitet und angesichts der geringen Nachfrage aus dem Wirtschaftsbau ausreichend Kapazitäten, alle Segmente dieser Zukunftsaufgaben nach vorne zu bringen. Da die Bauwirtschaft für die Binnenkonjunktur die tragende Säule ist und die Exportmöglichkeiten sehr erschwert sind, listen wir gezielte Maßnahmen auf, um die stabilisierende Wirkung der Bauwirtschaft auch in Zukunft zu erhalten.
Investive Anreize für die Sanierung aller Arten von Gebäuden verstärken die stabilisierende Wirkung der Bauwirtschaft und leisten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele.
1. Investieren – öffentlicher Bau.
Derzeit ist die Bauwirtschaft vor allem von Auftragsstornierungen im Wirtschaftsbau betroffen. Nachfolgeaufträge bleiben flächendeckend aus. Um Auftragseinbrüche im Wirtschaftsbau auszugleichen, muss in den beiden übrigen Sparten verstärkt investiert werden.
Kommunalen Investitionsfonds einrichten.
Kommunen leiden besonders unter der Corona-Pandemie. Zum einen brechen ihnen Gewerbesteuereinnahmen in erheblichen Größenordnungen weg, zum anderen steigen die Soziallasten. Vielerorts wurden bereits Haushaltssperren verhängt. Zur Bewältigung der Finanzmarktkrise 2008/2009 hat sich die Einrichtung eines kommunalen Investitionsfonds bewährt. Daher fordern wir, einen solchen Fonds wieder einzurichten, damit die Kommunen weiter in ihre Infrastruktur investieren können.
Schulsanierungsprogramm verstetigen.
Angesichts eines Investitionsstaus der Kommunen von 43 Mrd. Euro allein bei den Schulen fordern wir ein verstetigtes Schulsanierungsprogramm von 2 Mrd. Euro jährlich über einen Zeitraum von zehn Jahren, das auch die energetische Gebäudesanierung enthält. Dieses muss allen Kommunen zur Verfügung stehen und ohne Eigenleistung abrufbar sein. Die Mittelzuweisung sollte einfach und unbürokratisch erfolgen.
Breitbandausbau gezielt forcieren.
Die Corona-Krise hat auch deutlich gemacht, dass Home Office nur da gut funktioniert, wo die technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Leider gibt es immer noch viel zu viele „schwarze Flecken“, wo Menschen kaum eine Chance haben, überhaupt eine gute Internet-Verbindung herzustellen.
Aufrechterhaltung der Investitionslinie Verkehr des Bundes.
Der Bund hat die Investitionslinie Verkehr bereits in der Vergangenheit deutlich erhöht. Die Investitionen in die Infrastruktur müssen in dieser Höhe nun auch getätigt werden. Vor allem darf der Verkehrsetat in den kommenden Jahren nicht dem Abbau von Schulden dienen. Bund, Länder und Kommunen sind aufgefordert, gemeinsam den seit Jahren bestehenden Sanierungsstau an Verkehrsbauwerken abzubauen.
2. Investieren – Wohnungsbau.
Um private Investitionen in Immobilien auszulösen, müssen Verbraucher*innen positiv auf ihre Zukunft blicken. Menschen, die von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit bedroht sind, werden nicht in Eigentum investieren. Daher gilt es, jetzt verschiedene Impulse für mehr Investitionen der privaten Haushalte und Immobilienbesitzer zu setzen. Dabei dürfen Deutschlands Klimaschutzziele nicht außer Acht bleiben. Beim Neubau von Wohnungen müssen diese ohnehin eingehalten werden. Dagegen stockt die energetische Gebäudesanierung – trotz steuerlicher Förderung. Corona bedingte Auftragseinbrüche verspüren besonders die kleineren und mittelständischen Bauhandwerksbetriebe. Daher schlagen wir vor, auf diesen Bereich einen besonderen Förder-Schwerpunkt zu legen.
Reduzierter Mehrwertsteuersatz für energetische Gebäudesanierung.
Auf Baumaßnahmen, die der energetischen Ertüchtigung von Gebäuden dienen, soll nur ein reduzierter Mehrwertsteuersatz erhoben werden. Damit könnten die Preise sinken und notwendige Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Bestandsimmobilien angereizt werden.
Steuerlicher Corona-Bonus.
Dieser Bonus mit einem vorgeschlagenen Höchstbetrag von 12.000 Euro sollte nicht auf haushaltsbezogene Leistungen abstellen, um so eine deutlich ausgeweitete steuerliche Berücksichtigung von Handwerkerleistungen zu ermöglichen. Um jetzt Impulse zu setzen, könnte er zeitlich befristet werden.
Ein solcher Handwerkerbonus, verbunden mit einem reduzierten Mehrwertsteuersatz setzt einen wirkungsvollen Anreiz für energetische Sanierungsmaßnahmen und leistet einen großen Beitrag zum Klimaschutz.
Gleichstellung der Förderung von Ersatzneubauten und energetischer Sanierung im Bestand.
Wenn der Ersatzneubau die ressourceneffizientere und wirtschaftlichere Alternative zur energetischen Modernisierung ist, sollte sich die Förderung nicht auf den Neubau beschränken. Bei der Förderung sind die erhöhten Aufwendungen, z.B. für Abriss und Entsorgung, aber auch für Ersatzwohnraum, Mietausfall etc. zu berücksichtigen. Deshalb plädieren wir dafür, den Ersatzneubau der Effizienzhaussanierung in den Fördersätzen anzugleichen.
Energetische Sanierung bei vermieteten Immobilien fördern.
Energetische Modernisierungsmaßnahmen bei vermieteten Wohn-und Nichtwohngebäuden können insbesondere über die Einführung einer degressiven Abschreibung wirkungsvoll angereizt werden.
Baukindergeld verlängern.
Das erfolgreiche Programm, das es vor allem Familien ermöglicht, in die eigenen vier Wände zu investieren, läuft zum Ende des Jahres bereits wieder aus. Aufgrund der Corona-Pandemie ist 2020 für dieses Programm ein verlorenes Jahr. Hinzu kommt, dass sich am „Grundübel“, nämlich der Wohnungsknappheit durch Corona nichts geändert hat. Daher fordern wir, das Baukindergeld um mindestens zwei Jahre zu verlängern.
Wachstumsimpulse im Mietwohnungsbau.
Auch die degressive AfA im Mietwohnungsbau soll über das Jahresende hinaus verlängert werden. Sinnvoller wäre es allerdings, die AfA an den tatsächlichen Wertverzehr einer Immobilie anzupassen und von 2 % auf 4 % zu erhöhen.
3. Planungsrecht vereinfachen – Bauvergaben sicherstellen.
Mittel bereitzustellen allein reicht nicht, um die Baukonjunktur zu stabilisieren. Es muss sichergestellt sein, dass Projekte entsprechend ausgeschrieben und vergeben werden. Aber auch Abnahmen sowie das Bezahlen von Rechnungen muss funktionieren. Die Zuständigkeiten und Befugnisse der handelnden Institutionen und Menschen müssen klar geregelt sein. Darüber hinaus müssen Planungs- und Genehmigungsprozesse vereinfacht und beschleunigt werden.
Aufrechterhaltung der öffentlichen (Bau-) Verwaltung – Bezahlung von Rechnungen.
Unter Beachtung der gebotenen Arbeitssicherheits- und Hygienevorschriften muss die Arbeit in den Bauämtern wieder deutlich intensiviert werden, nicht zuletzt auch, damit die öffentliche Hand ihrer Zahlungspflicht nachkommt und Rechnungen zügig beglichen werden. Es kann nicht sein, dass einsatzfähige Bauunternehmen in Kurzarbeit gehen, weil in den Kommunen keine Beschlüsse zur Freigabe von Geldern oder für die Planung von Bauleistungen gefasst werden.
Aufträge weiter ausschreiben.
In jedem Fall müssen öffentliche Bauaufgaben fortlaufend und zügig ausgeschrieben werden – nur so können die Unternehmen ihrer stabilisierenden Wirkung auf den Arbeitsmarkt und die Konjunktur gerecht werden.
Vereinfachung und Verkürzung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Planungs- und Genehmigungsverfahren im Baubereich müssen substanziell vereinfacht und dabei insbesondere auch beschleunigt werden. Durch die Corona-Pandemie werden Aufträge storniert, bei denen Genehmigungen bereits vorhanden sind. Um diese Lücken zu schließen und um keine Mitarbeiter ausstellen zu müssen, müssen Aufträge mit fehlender Genehmigung vorgezogen werden, Hier müssen wir von einer Genehmigungs- zu einer Anzeigepflicht kommen. Widerspricht die zuständige Behörde nicht innerhalb einer bestimmten Frist, kann der Betrieb die Arbeit fortführen. So könnten viele Prozesse erheblich beschleunigt werden.
4. Arbeitsplätze in der Zukunft sichern – Ausbildungszentren unterstützen.
Die überbetriebliche Ausbildung in den rund 180 Ausbildungszentren der Bauwirtschaft ist ein essentieller Bestandteil der dualen Ausbildung in der Bauwirtschaft. Durch den Lockdown stand auch die überbetriebliche Ausbildung still. Die Zentren haben daher erhebliche Einnahmeausfälle zu verkraften, was viele Einrichtungen bereits in ernsthafte Liquiditätsschwierigkeiten brachte. Hinzu kommt, dass die nun vorgeschriebenen Hygienestandards und Abstandsregelungen zu kleineren Gruppen und damit zu höheren Kosten führen werden. Dies gilt für Gesellen wie Meister gleichermaßen.
Auch bei der Meistervorbereitung, die ebenfalls in den Zentren stattfindet, ist absehbar, dass zusätzliche Kosten entstehen. Um die Qualität der Handwerksausbildung nicht zu gefährden oder gar unmöglich zu machen, fordern wir ein Hilfspaket speziell für die Ausbildungszentren, das diesen als Soforthilfe zur Verfügung steht. Hier ist eine Anpassung der Zuschüsse von Bund und Ländern erforderlich.