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Bauwirtschaft zur beginnenden Schlichtung im Bauhauptgewerbe: „Werden um eine Lösung der Vernunft ringen“
Statement von Frank Dupré, Vizepräsident Zentralverband Deutsches Baugewerbe und Verhandlungsführer der Arbeitgeber:
„Dass wir heute in eine Schlichtung der Tarifauseinandersetzung gehen, hat die IG BAU zu verantworten. Sie war offenbar nicht in der Lage, sich in freien Verhandlungen mit uns auf einen tragfähigen Tarifkompromiss zu einigen.
Wir waren trotz der immens hohen Forderungspakets der Gewerkschaft weiter gesprächsbereit.
Wir waren der IG BAU bei ihrer Forderung nach einer hohen Lohnerhöhung weit entgegengekommen. Wir hatten bereits in der zweiten Verhandlungsrunde einen Abschluss mit einem Gesamtvolumen von 6 % bei einer Laufzeit von 24 Monaten in Aussicht gestellt. Die IG BAU war jedoch auf eine Laufzeit von nur 14 Monaten fixiert. Die in diesem Zusammenhang von der IG BAU mit „4,x %“ bezifferte und nicht weiter konkretisierte Lohnforderung war, für uns nicht akzeptabel. Dabei sind wir mit unserem Angebot weit über die Tarifabschlüsse anderer Branchen hinausgegangen.
Wir verstehen nicht, warum die IG BAU nicht zu einem länger laufenden Tarifvertrag bereit war, nachdem alle übrigen Tarifabschlüsse in diesem Jahr, die die IG BAU mit verhandelt hatte, mehrjährig waren. Fast alle Abschlüsse der übrigen Branchen haben Laufzeiten länger als 12 Monat, überwiegend sogar 24 Monate und länger.
Unsere Betriebe brauchen Planungssicherheit. Dem kommt ein Tarifvertrag mit längerer Laufzeit entgegen. Darüber hinaus kann die Mehrzahl der Unternehmen keine derart hohen Tarifforderungen verkraften, da die wirtschaftliche Entwicklung nicht in allen Bereichen und Regionen gleich verläuft.
Eine langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen und ein Ausbau der Tarifbindung in der Branche kann nicht funktionieren, wenn sich tarifpolitische Entscheidungen nur an den Stärksten der Branche und gute Zeit orientieren. Von daher werden wir in der Schlichtung um eine Lösung der Vernunft ringen.
Wir dürfen trotz aller guten Konjunkturaussichten nicht vergessen, dass die tarifgebundenen Bauunternehmen im Wettbewerb um Aufträge mit in- und ausländischen Unternehmen stehen, die lediglich auf der Basis des Bau-Mindestlohns vergüten.“