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Baugewerbe zum Planungsbeschleunigungsgesetz: Schritt in die richtige Richtung; Planungskapazitäten der öffentlichen Hand müssen gestärkt werden
„Wir sprechen uns für eine zügige Verabschiedung des Planungsbeschleunigungsgesetzes für Verkehrswege aus“, so der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa.
„Das Gesetz stellt einen ersten Schritt in die richtige Richtung dar. Das gilt z.B. für die Möglichkeit, für bestimmte Baumaßnahmen vor Abschluss eines Planfeststellungsverfahrens vorläufige Anordnungen zu treffen. Richtig ist auch, dass bei bestimmten Bauvorhaben, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, statt eines langwierigen Planfeststellungsbeschlusses künftig eine schnellere Planungsgenehmigung ermöglicht werden soll. So wird schneller Baurecht geschaffen.“
Der Gesetzentwurf lässt leider bei Ersatzneubauten die entsprechende Weitsicht vermissen. Denn sie werden im Straßenbau meistens nicht an exakt der gleichen Stelle errichtet. Zumindest für den Brückenbau müsste der Gesetzentwurf in diesem Sinne nachgebessert werden.
Im Bereich der Bundesschienenwege begrüßt das Baugewerbe die geplante Bündelung von Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahn-Bundesamt. Auch die Erweiterung der Vorhaben, für deren gerichtliche Überprüfung das Bundesverwaltungsgericht erst- und letztinstanzlich zuständig sein soll, geht in die richtige Richtung.
„Bei all diesen sinnvollen Verbesserungen des Rechtsrahmens“, so Pakleppa, „darf jedoch nicht aus dem Auge geraten, dass für die praktische Umsetzung die entsprechenden Planungskapazitäten auf Seiten der öffentlichen Bauherren nötig sind. Diese müssen dringend gestärkt werden.“