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Baugewerbe zur Brückenteilzeit: praxisfern, bürokratisch, überflüssig!
Zu dem am 13. Juni 2018 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetz zur Brückenteilzeit erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa: „Dieses Gesetz ist bürokratisch und überflüssig. Da ist es nur ein schwacher Trost, dass Unternehmen mit bis zu 45 Arbeitnehmern vom Anwendungsbereich ausgenommen sind."
Pakleppa weiter: "Denn bei einer Mindestdauer von einem Jahr und maximal fünf Jahren muss der Unternehmer seine Arbeitsorganisation in kurzer Zeit zweimal - zu Beginn und Ende der Brückenteilzeit - umkrempeln. Auf der anderen Seite muss der Arbeitnehmer für die Brückenteilzeit keinen einzigen wichtigen Grund nennen, er kann denn Anspruch schon kurz nach seiner Einstellung geltend machen und damit die komplette Personalplanung des Unternehmens über den Haufen werfen.
Hinzu kommt, dass die im Gesetz vorgesehene Ankündigungsfrist von 3 Monaten viel zu kurz bemessen ist. Die Neubesetzung von Arbeitsplätzen dauert derzeit durchschnittlich 6 Monate. Die Unternehmen werden daher in der Regel nicht in der Lage sein, bei einer so kurzen Vorlauffrist zwischen dem Antrag des Arbeitnehmers und dem Beginn der Brückenteilzeit den befristeten Teilzeitarbeitsplatz neu zu besetzen. Zumal derartige Jobs für Bewerber auch wenig attraktiv sind. Dort, wo eine Veränderung der Arbeitszeit möglich ist, finden Arbeitgeber und Arbeitnehmer schon heute millionenfach einvernehmlich eine Lösung - und das ganz ohne Gesetz. Und dort, wo aus betrieblichen Gründen eine Veränderung nicht möglich ist, wird das Gesetz auch nicht weiterhelfen."