Pressemeldung
Baugewerbe fordert Unterstützung für Berufsausbildung in der Corona-Krise
• Gesellenprüfungen dürfen nicht zum Fallstrick in der Antragsberechtigung werden
Im Vorfeld der heutigen Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten fordert das Baugewerbe, Ausbildungszentren nicht von den Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen auszuschließen. Die Eckpunkte dieser Maßnahmen, die das Bundeskabinett bereits am Freitag beschlossen hatte, müssen nachgebessert werden.
Dazu erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB):
„Ausbildung heißt Fachkräftesicherung. Daher ist es ein richtiger erster Schritt, dass die Ausbildungszentren und überbetriebliche Berufsbildungsstätten im Rahmen der Überbrückungshilfen berücksichtigt worden sind. Allerdings muss in der Ausgestaltung dieser Hilfen die tatsächliche Situation des Lehrbetriebes berücksichtigt werden. Aufgrund der anstehenden Abschlussprüfungen in den Sommermonaten ist dieser Zeitraum nicht als Vergleichsbasis geeignet. Daher darf allein der Umsatzrückgang in den Monaten April und Mai als Voraussetzung für die Antragstellung zurate gezogen werden.
Die Ausbildungszentren sind für eine qualitative Berufsbildung, wie sie in der Baubranche seit Jahrzehnten gelebte Praxis ist, unerlässlich. Die nun zugesagten Hilfen können bei bedarfsgerechter Ausgestaltung dazu beitragen, den Zentren über die Corona-Krise hinweg zu helfen. Nur, wenn die institutionelle Infrastruktur für die Berufsbildung vorhanden ist, kann auf hohem Niveau ausgebildet werden.“
Die Bauwirtschaft mit ihren 40.000 Lehrlingen, von denen 80 Prozent in einem baugewerblichen Betrieb des Mittelstands ausgebildet werden, ist eine starke Ausbildungsbranche. Die seit Jahren steigende Zahl der Auszubildenden und Ausbildungsbetriebe zeigt, welchen großen Stellenwert die Sicherung des Fachkräftenachwuchses in der Bauwirtschaft einnimmt.