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Baugewerbe: Ausnahmegenehmigungen bei Diesel-Fahrverboten für Wirtschaftsverkehr notwendig
Statement von Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, zu dem heute veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das es den Kommunen ermöglicht, Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge zu erlassen.
„Sollten die Kommunen tatsächlich Fahrverbote in einzelnen Städten und Innenstädten einführen, ist das eine Katastrophe für die Menschen, die dringend eine Wohnung suchen. Denn sämtliche Baustellen werden dann zum Erliegen kommen und die dringend benötigten Wohnungen nicht zu Ende gebaut werden können, da sämtliche Baumaschinen, Baugeräte und Transporter mit Diesel betrieben werden.
Deshalb sind bundesweit einheitliche Ausnahmegenehmigungen für sämtliche Fahrzeuge der Bauwirtschaft notwendig.“