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Bauaufsichtlichen Einführung der neuen Erdbebennormung für Deutschland
Für die Erdbebenauslegung und die Bemessung von Gebäuden gilt seit dem Jahr 2005 die bauaufsichtlich eingeführte Norm DIN 4149.
Im Juni 2021 wurde die zukünftig für die Erdbebenauslegung in Deutschland geltende Norm DIN EN1998-1/Nationaler Anhang vom Deutschen Institut für Normung (DIN) veröffentlicht. Jetzt ist über die Aufnahme in die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen und die bauaufsichtliche Einführung in den Ländern zu entscheiden.
Die neue DIN EN 1998-1/NA sieht vor, die bei der statischen Bemessung von Bauwerken anzusetzenden Einwirkungen gegenüber der DIN 4149 in vielen Gebieten Deutschlands zum Teil drastisch zu erhöhen, obwohl die Erdbebenintensitäten nach wissenschaftlichen Auswertungen aus dem Jahr 2018 geringer sind als die seit 1996 in der bisherigen Normung angenommenen.
Insbesondere im Westen, Südwesten und im Süden Deutschlands würden mit Einführung der neuen Norm die Bemessungsanforderungen zum Teil deutlich verschärft. Einerseits sind mehr Gebiete nachweispflichtig und zum anderen ist eine Erhöhung der Beschleunigungswerte um 40 bis 100 Prozent zu erwarten.
Die Bauaufsichten der Länder haben nun im Rahmen der bauaufsichtliche Einführung der neuen DIN-EN 1998/NA die Möglichkeit, auf Grundlage einer Kosten-Risiko-Analyse die anzusetzenden Beschleunigungen für die Bemessung festzulegen. Dabei steht die Anwendung von Mittelwerten (nach Anhang I) oder Medianwerten (nach Anhang J) in der DIN EN 1998-1/NA zur Auswahl.
Sollten bei bauaufsichtlicher Einführung der neuen Norm die Mittelwerte vorgeschrieben werden, ist mit folgenden Nachteilen zu rechnen:
- Die erhöhten Bemessungswerte führen bei Neubauprojekten in den betroffenen Gebieten zu erheblichen Baukostensteigerungen.
- Aufgrund der Sicherheitsrelevanz müssten auch sämtliche Bestandsbauten überprüft und ggf. nachgerüstet werden.
- Alle Maßnahmenpläne zum Katastrophenschutz in den betroffenen Erdbebengebieten müssten angepasst werden.
Deshalb fordert der ZDB, bei der bauaufsichtlichen Einführung der neuen DIN EN 1998/NA weiterhin auf die Bemessung nach den Medianwerten gemäß Anhang J der Norm abzustellen.