Bauverträge
Einzelgewerk / Handwerkervertrag
Der Einzelgewerk/Handwerkervertrag (Bauvertrag mit Verbrauchern) kann sowohl für die Beauftragung von Handwerkerleistungen, wie beispielsweise Zimmererarbeiten, Fassadenarbeiten oder Fliesenarbeiten, als auch für die Beauftragung von Einzelgewerken zur Errichtung eines Ein- oder Mehrfamilienhauses verwendet werden.