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Bauverträge

Einzelgewerk / Handwerkervertrag

Der Einzelgewerk/Handwerkervertrag (Bauvertrag mit Verbrauchern) kann sowohl für die Beauftragung von Handwerkerleistungen, wie beispielsweise Zimmererarbeiten, Fassadenarbeiten oder Fliesenarbeiten, als auch für die Beauftragung von Einzelgewerken zur Errichtung eines Ein- oder Mehrfamilienhauses verwendet werden.

 

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Einzelgewerk / Handwerkervertrag

Der Einzelgewerk/Handwerkervertrag (Bauvertrag mit Verbrauchern) kann sowohl für die Beauftragung von Handwerkerleistungen, wie beispielsweise Zimmererarbeiten, Fassadenarbeiten oder Fliesenarbeiten, als auch für die Beauftragung von Einzelgewerken zur Errichtung eines Ein- oder Mehrfamilienhauses verwendet werden.