Baustein
Baustein 073/2022: Schutz vor Gefahren durch Asbest am Arbeitsplatz
Die EU-Kommission hat am 28. September 2022 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie 2009/148/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz (EU-Asbestrichtlinie) vorgelegt. Die EU-Kommission will den Expositionsgrenzwert von 0,1 Fasern/cm³ auf 0,01 Fasern/cm3 (berechnet für einen durchschnittlichen 8-Stunden Arbeitstag) senken. Dieser Wert entspricht nun dem derzeit in Deutschland und Frankreich geltenden Wert (Akzeptanzkonzentration) von 10.000 Fasern/m³.