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Vergabe von Wohnimmobilienkrediten soll wieder leichter werden

Im Deutschen Bundestag wurde in erster Lesung das Gesetz über die Konkretisierung der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie beraten.

Im ursprünglichen Umsetzungsgesetz zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie wurden die Regeln zur Kreditvergabe erheblich verschärft. Insbesondere hatte der Gesetzgeber den entscheidenden Satz, dass die neuen Regeln nicht bei Kreditverträgen gelten, die zum Bau oder zur Renovierung von Wohnimmobilien dienen sollen, weggelassen. Im Ergebnis hatten vor allem junge Familien und Senioren kaum noch Zugang zu Immobilienkrediten. ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa sagte in Berlin: „Wir begrüßen es, dass mit dem nun in den Bundestag eingebrachten Gesetz Kredite für junge Familien, Renovierungen und altersgerechte Umbauten wieder leichter möglich sein werden.“

Zwei zentrale Forderungen des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB) haben im Gesetzentwurf Berücksichtigung gefunden: Zum einen die gesetzliche Klarstellung, dass Wertsteigerungen von Wohnimmobilien durch Bau- und Renovierungsmaßnahmen im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung berücksichtigt werden können, zum anderen die Erstellung von Leitlinien und Richtwerten für die Kreditwürdigkeitsprüfung, um unklare Rechtsbegriffe mit konkreten Inhalten auszugestalten.

Im weiteren Verfahren wird sich der ZDB dafür einsetzen, dass diese Leitlinien rechtssicher und praktikabel ausgestaltet werden. Der Gesetzentwurf selbst muss noch hinsichtlich einer Ausnahme für Anschlussfinanzierungen verbessert werden.

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Vergabe von Wohnimmobilienkrediten soll wieder leichter werden

Im Deutschen Bundestag wurde in erster Lesung das Gesetz über die Konkretisierung der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie beraten.