Zum Hauptinhalt springen

Home ZDB

Baugewerbe: Hände weg von der VOB!

Zusammenfassung in einer Vergabeverordnung bedeutet das Ende des bewährten Vergaberechts!

"Wir können uns nicht ernsthaft vorstellen, dass die neue Bundesregierung die von den fachkundigen Vergabeausschüssen erarbeiteten Vergaberegelungen durch eine Vergabeverordnung ersetzen möchte. Die in dem entsprechenden Papier der Koalitionsarbeitsgruppen enthaltene Formulierung lässt Schlimmstes befürchten.“ Mit diesen Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, die jüngst bekannt gewordenen Papiere.

Pakleppa weiter: „Wer die VOB abschaffen möchte – und das wäre die Konsequenz einer solchen Vergabeverordnung – hat keine Ahnung von den Abläufen im öffentlichen Bau. Die VOB ist die Garantie für eine praxisgerechte und unbürokratische Vergabe in der Bauwirtschaft. Im dem rund 1.000 Seiten starken Werk beinhalten rund 900 Seiten die technischen Normen. Hier stellt sich die Frage, ob das Wirtschaftsministerium zukünftig sämtliche technische Normen regeln und in ein Gesamtwerk übernehmen möchte.

Der Aufbau des Vergaberechts mit der Gesetzesebene, der Verordnungsebene und den Vergabe- und Vertragsordnungen ist den Anwendern in der Praxis vertraut. Insbesondere bei kleineren Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte, das sind 98 % aller Vergaben im Baubereich, wenden Bund, Länder und Kommunen die VOB an. Grund hierfür ist, dass sie aktiv an der Erarbeitung der Regelwerke beteiligt waren. Die Akzeptanz des Vergaberechts in seiner derzeitigen Form wird durch den jetzigen Aufbau und die paritätische Besetzung der Vergabeausschüsse sichergestellt und kann nur im bestehenden System erhalten bleiben.

Daher fordern wir die Koalitionäre auf, den entsprechenden Passus zu streichen und sich zum Erhalt der VOB im bewährten System zu bekennen.“

Geben Sie unsere Position weiter!

Teilen Sie unseren Standpunkt in Sozialen Netzwerken oder in Ihrem direkten Umfeld.

Baugewerbe: Hände weg von der VOB!

Zusammenfassung in einer Vergabeverordnung bedeutet das Ende des bewährten Vergaberechts!